Europäische Religionsfrieden als rechtliche Ordnungsmuster konfessioneller Koexistenz in vergleichender Perspektive
Eine eigene Herausforderung für die Friedenswahrung und Friedensstiftung zwischen 1500 und 1800 stellte die Bewältigung derjenigen Konflikte dar, die seit der Reformation aus der konfessionellen Pluralisierung Europas entstanden waren. Für diese Bewältigung waren die vielfältigen Erlasse, Edikte, Abschiede, Kapitulationen und Verträge wichtig, durch die seit dem 16. Jahrhundert »weltliche«, d.h. nicht-kirchliche Herrschaftsträger das Zusammenleben unterschiedlicher christlicher Glaubensrichtungen rechtlich regelten. In der Forschung hat sich zur Beschreibung dieses historisch neuen Phänomens die Bezeichnung »Religionsfrieden« etabliert. Das Projekt untersucht solche europäischen Religionsfrieden in vergleichender Perspektive: Im Mittelpunkt steht die Frage, wie einzelne Religionsfrieden bzw. ihre Regelungen in anderen Religionsfrieden als Vorbilder benutzt wurden. Derartige »Demonstrationseffekte« schließen einerseits die Ein- und Anpassung der Regelungen in die jeweiligen politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Kontexte der Rezipienten ein. Andererseits machen sie aber darauf aufmerksam, dass die rechtlichen Ordnungsvorstellungen miteinander verbunden sind. Dadurch wird deutlich, dass die Entwicklung der Religionsfrieden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als ein gesamteuropäischer Prozess der – immer wieder umstrittenen – Gewährung »staatlicher« Toleranz- und Freiheitsgarantien zu verstehen ist. Das Projekt wird in Kooperation mit dem DFG-Projekt »Religiöse Friedensstiftung und Friedenswahrung in Europa (1500–1800) – Digitale Quellenedition frühneuzeitlicher Religionsfrieden« durchgeführt.