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Beihefte online

Bengt Büttner *


Inhaltsverzeichnis
»an beider reiche grentzen oder sonst einem gelegenen ort« – die dänisch-schwedischen Grenztreffen im 16. und 17. Jahrhundert

Gliederung: 1. Einführung
2. Räume und Grenzen
3. Die dänisch-schwedischen Beziehungen vom Ende der Unionsmonarchie (1521) bis zum Frieden von Roskilde (1658)
4. Die Verhandlungsplätze
5. Die Beteiligung der Könige
6. Prestige und Präzedenzprobleme
7. Militärische Begleitmaßnahmen
8. Schluss
Anhang
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Anmerkungen
Zitierempfehlung

Text:

1. Einführung

Sagen die Treffpunkte für Verhandlungen zwischen zwei Mächten etwas über deren Verhältnis zueinander aus? Wenn ja, dann müsste sich aus einer Untersuchung der Treffpunkte für eine ganze Verhandlungsserie über einen längeren Zeitraum ablesen lassen, wie sich das Verhältnis im Laufe dieser Zeit entwickelt hat.

Für die Herausbildung der deutsch-französischen Beziehungen im Mittelalter ist eine solche Untersuchung von Ingrid Voss vorgenommen worden. Sie hat 1987 die Entwicklung von den ostfränkisch-westfränkischen zu den deutsch-französischen Königstreffen nachgezeichnet, deren Orte, Zeitpunkte, Dauer und Ablauf analysiert, und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt: »Ortswahl und Typus der Zusammenkünfte entsprechen der jeweiligen politischen Situation und Machtkonstellation zwischen den Beteiligten«[1]. So seien die Herrschertreffen noch bis zum Jahr 965 als Besuche außerhalb des Grenzgebiets möglich gewesen, danach jedoch nur noch unmittelbar an der Grenze selbst[2]. Folglich ordnet sie die Herrschertreffen und Beziehungen bis ins 10. Jahrhunderts noch einer »Spätphase der fränkischen Geschichte« zu; erst nach dem 10. Jahrhundert sei dieser »fränkische Zusammenhang« endgültig abgebrochen[3].

Ebenso wie die Auflösung des fränkischen Karolingerreichs vollzog sich auch der Zerfall des 1397 in Kalmar begründeten skandinavischen Unionsreichs über einen längeren Zeitraum. Seit der Krisenphase der Union (1448–1520) und um so stärker nach der Vertreibung des letzten Unionskönigs 1521/1523 entwickelten sich die dänisch-norwegische Doppelmonarchie und der im Entstehen begriffene schwedische Nationalstaat auseinander und traten in ein Verhältnis erbitterter Rivalität um die Vorherrschaft im Ostseeraum ein. Die engen partnerschaftlichen Beziehungen, die das ganze Mittelalter hindurch über alle Differenzen hinweg bestanden hatten, gingen mehr und mehr verloren und wurden durch die gleichen Beziehungsformen ersetzt, wie sie auch zwischen anderen frühmodernen Staatswesen herrschten. Spiegelt sich dieser Wandel auch in der Wahl der Verhandlungsplätze zwischen beiden Seiten wider?

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2. Räume und Grenzen

Seit der Studie von Ingrid Voss ist die Untersuchung von Herrschertreffen auf eine neue theoretische Grundlage gestellt und weiterentwickelt worden, indem sich die historische Forschung wieder verstärkt der lange diskreditierten Dimension des Raums zugewandt hat. Anders als in der »Geopolitik« früherer Jahrzehnte werden historische Räume in der Geschichtswissenschaft heute nicht mehr als naturgegeben hingenommen, sondern sie entstehen erst in der Wahrnehmung der handelnden Personen und sind in deren soziales Handeln eingebunden[4].

Ausgehend von einem solchen konstruktivistischen Raumverständnis zielt die Erforschung historischer Räume heute ab auf die Beziehungen zwischen Raum, Macht und Status und geht der Frage nach, welche Rolle der Raum für die Kommunikation zwischen den Handelnden gespielt hat[5]. Zu den bevorzugten Untersuchungsobjekten der neuen Raumforschung gehören daher Grenzen, da sich an ihnen das Verhältnis zwischen Raum, Macht und sozialem Status besonders deutlich niederschlägt[6]. Selbst wenn Grenzen in der Regel mehr mit der Raumwahrnehmung und den Konzepten ihrer Schöpfer zu tun haben als mit naturgegebenen topographischen Verhältnissen, so stellen sie für die Herrschenden gleichwohl ein geeignetes Forum dar, ihre Macht und ihren Status sowohl gegenüber den eigenen Untertanen als auch gegenüber benachbarten Herrschern und deren Untertanen in Szene zu setzen. Das gilt besonders dann, wenn sich zwei Herrscher oder ihre Vertreter an der Grenze zu Verhandlungen gegenüberstanden, wie Thomas Rahn in seinem Aufsatz Grenz-Situationen des Zeremoniells in der Frühen Neuzeit aufgezeigt hat[7].

Rahn zufolge sind Herrschertreffen in der Frühen Neuzeit als zeremonielle Duelle zu verstehen, bei denen es auf dialektische Weise darum ging, den eigenen (Vor-)Rang gegenüber dem anderen zu demonstrieren und diesen Rangstreit gleichzeitig durch ein bestimmtes Zeremoniell zu überspielen. Vorrang oder Präzedenz finden ihren Ausdruck in bestimmten Sitzordnungen oder in der unterschiedlichen Bemessung von Bewegungsaufwand, während der Rangstreit durch zeremonielle Symmetrie und simultane Bewegungen am Verhandlungsplatz abgebaut wurde. Auf diese Weise wurde die Grenze selbst zu einem zeremoniellen Raum und erfüllte dieselbe Funktion wie dieser, nämlich die Machtbehauptung im Raum.[8].

Der folgende Beitrag unternimmt den Versuch, die vorgestellten Überlegungen zu Raum, Macht und Status auf die Treffen zwischen den skandinavischen Herrschern und vor allem zwischen ihren Räten während des 16. und 17. Jahrhunderts anzuwenden. Dabei wird er die Entwicklung der gewählten Treffpunkte nachzeichnen, besondere Abweichungen bei der Beteiligung der beiden Könige an den Treffen herausstellen, auf die Präzedenzkonflikte eingehen und auf die militärischen Maßnahmen verweisen, welche die Treffen zuletzt begleiteten. Aus allen diesen Faktoren sollen Aussagen über die allgemeine Entwicklung der dänisch-schwedischen Beziehungen gewonnen werden.

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3. Die dänisch-schwedischen Beziehungen vom Ende der Unionsmonarchie (1521) bis zum Frieden von Roskilde (1658)

Nach dem Tode des Unionskönigs Christoffer von Bayern (reg. 1440–1448) hielten die dänisch-norwegischen Könige Christian I. (reg. 1448–1481), Hans (oder Johann, reg. 1481–1513) und Christian II. (reg. 1513–1523) an ihren Ansprüchen auf den schwedischen Thron fest. Sie konnten diese jedoch immer nur in kurzen Phasen gegen die vom schwedischen Reichsrat und von den schwedischen Ständen eingesetzten Gegenkönige und Reichsvorsteher durchsetzen. Ihre Bemühungen hatten eine scheinbar endlose Abfolge von Verhandlungen, Schiedsabreden, Feldzügen, Waffenstillständen und neuen Verhandlungen zur Folge, in denen die Reichsräte beider Seiten versuchten, einen Ausgleich zu finden[9]. Die Reichsräte bildeten in allen drei skandinavischen Reichen die wichtigste Instanz ständischer Mitregierung. Ihre Mitglieder rekrutierten sich aus dem Hochadel und – bis zur Reformation – aus dem hohen Klerus. Zwar wurden sie vom König ernannt, doch waren sie nach ihrer Ernennung nicht mehr absetzbar. Außerdem galten die Inhaber bestimmer Ämter sowie die Repräsentanten einger Familien – der Ratsaristokratie – mit der Zeit als sozusagen »gesetzte« Mitglieder der jeweiligen Gremien. In den Wahlmonarchien Dänemark und Schweden konnten sie die königliche Regierungsgewalt durch königliche Wahlkapitulationen beschränken[10]. Die Familien der Ratsaristokratie unterhielten auch über die Reichsgrenzen hinweg enge Beziehungen zueinander. Untereinander verschwägert oder in mehreren Reichen begütert, wirkten sie in Dänemark und Norwegen als Stützen der Unionsidee. In Schweden war der Reichsrat in der Unionsfrage zumindest gespalten[11]. Die Unionssympathien in Teilen der Ratsaristokratie überdauerten das Ende der Personalunion und lieferten auf beiden Seiten einen Impuls für das Fortleben der dänisch-schwedischen Sonderbeziehung, nun unter veränderten Vorzeichen[12].

Nachdem der hansefeindliche Unionskönig Christian II. 1521 durch einen Aufstand aus Schweden vertrieben worden war, erhob sich auch der dänische Adel mit hansestädtischer Unterstützung gegen den König, und der dänische Reichsrat wählte Christians Onkel Frederik zum Nachfolger (reg. 1523–1533). Die Schweden wählten den Anführer ihres Aufstands, den Hochadligen Gustav Vasa zu ihrem König (reg. 1521–1560)[13]. Fortan kreisten die dänisch-schwedischen Verhandlungen nicht länger um den Herrschaftsantritt des dänischen Königs in Schweden. Stattdessen rückten der neue dänische König Frederik I. und sein Sohn Christian III. (reg. 1534–1559) sowie Gustav I. in Schweden aus Furcht vor einer Rückkehr des vertriebenen Unionskönigs und vor den Ansprüchen seiner Erben näher zusammen, schlossen mehrere Zweckbündnisse ab und vereinbarten eine Schiedsgerichtsbarkeit für bilaterale Streitfragen, die durch die Reichsräte ausgeübt werden sollte (Lödöse 1528, Stockholm 1534, Brömsebro 1541)[14]. Einem echten, dauerhaften Ausgleich zwischen Dänemark und Schweden stand jedoch das tief verwurzelte Misstrauen Gustav Vasas gegenüber Dänemark entgegen und vereitelte die praktische Umsetzung der Schiedsabreden.

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Der Regierungsantritt der Könige Frederik II. in Dänemark (reg. 1559–1588) und Erik XIV. in Schweden (reg. 1560–1568) führte rasch zu einer Verschärfung der dänisch-schwedischen Gegensätze. Die Streitigkeiten um Gebiete in Livland sowie um die Führung des Drei-Kronenwappens eskalierten im sogenannten »Nordischen Siebenjährigen Krieg« (1563–1570), der erst nach einem Umsturz in Schweden durch das Eingreifen ausländischer Vermittler auf dem Friedenskongress von Stettin beendet werden konnte[15].

Da Schweden im Baltikum in Kriege gegen Russland und Polen verwickelt blieb, konnten sich die dänisch-schwedischen Beziehungen in den zwei Jahrzehnten nach 1570 zunächst wieder entspannen[16]. Die Schiedsgerichtsbarkeit zwischen den beiden Reichen war im Frieden von Stettin sogar noch ausgebaut worden (Art. 24–25) und gab den Reichsräten ein beträchtliches Mitspracherecht zur Ausgestaltung der innerskandinavischen Beziehungen an die Hand[17]. Den beiden Monarchen waren die Schiedskompetenzen ihrer Räte jedoch immer mehr ein Dorn im Auge. In der Praxis scheuten sie deshalb davor zurück, das Schiedsgericht anzurufen. Stattdessen konnten sich die Reichsräte auf ihren Grenztreffen (1572, 1575, 1580, 1591) auf eine gütliche Beilegung oder Vertagung der Konfliktpunkte zwischen ihren Reichen (Drei-Kronenwappen, Burgen in Livland, bilaterale Zoll- und Handelsfragen, Grenzstreitigkeiten, Russlandhandel, Besteuerungsrechte in Lappland) einigen[18].

Erst um die Jahrhundertwende, nach dem Herrschaftsantritt des aggressiven Königs Christian IV. (reg. 1588–1648) in Dänemark und mit der Expansionspolitik des schwedischen Königs Karl IX. (reg. 1603–1611) zur norwegischen Eismeerküste verschlechterte sich das Verhältnis erneut[19]. Nachdem beide Seiten im Februar 1601 an der Grenze eine Anrufung des Schiedsgerichts verabredet hatten, und nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen zu seiner Einsetzung, ergingen im Frühjahr 1603 tatsächlich zwei Schiedsurteile in den strittigen Fragen. Eine Stimmenmehrheit der Schiedsrichter stand jedoch hinter keinem der beiden Urteile, so dass die endgültige Entscheidung einem fremden Fürsten als Obmann übertragen werden musste. Beide Seiten versuchten in den folgenden Jahren bestenfalls halbherzig, einen solchen Obmann zu bestimmen. Eine unter neutraler Vermittlung vorgesehene Tagung in Wismar scheiterte 1608 am Ausbleiben der schwedischen Delegation[20]. Die dänisch-schwedischen Spannungen bestanden fort und entluden sich 1611 im sogenannten »Kalmar-Krieg«, der 1613 mit Hilfe englischer Vermittler im Frieden von Knäred beendet wurde. Schweden musste fortan auf einen Zugang zum Eismeer verzichten und unter anderem die Festung Älvsborg an der Mündung des Göta Älv mit einer hohen Geldsumme von den dänischen Eroberern einlösen[21].

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Seit 1618 wurde das dänisch-schwedische Verhältnis vom Dreißigjährigen Krieg in Deutschland überschattet. Obwohl die dänische Seite 1619 bei einem Grenztreffen alle schwedischen Bündnisangebote abgelehnt hatte, trafen die beiden Könige Christian IV. und Gustav Adolf (reg. 1611–1632) direkt nach den Verhandlungen in einem festlichen Rahmen zusammen[22]. Im Jahre 1621 tauschten die beiden Nachbarn erstmals ständige diplomatische Repräsentanten aus[23]. Für politische Verhandlungen bedienten sie sich jedoch vorerst weiterhin des Instruments der Grenztreffen: Beim Treffen von 1624 gelang es den Schweden, Dänemark unter impliziten Kriegsdrohungen große Zugeständnisse in allen zwischen beiden Mächten schwebenden Fragen (Zollerhebung in Schweden und im Öresund, innerskandinavische Handelsfreiheit, territoriale Absprachen zwischen Schweden und Russland) abzupressen[24]. Kurz danach entschloss sich Christian IV. zum Eingreifen in Deutschland – ein Engagement, das Dänemark mit einer Niederlage und mit der Besetzung Jütlands durch kaiserliche Truppen bezahlte[25]. Selbst wenn Dänemark im Frieden von Lübeck (1629) noch keine territorialen Einbußen erlitt, so ging die Vormachtstellung in Skandinavien und Norddeutschland nun auf Schweden über, dessen König Gustav Adolf durch seine deutschen Feldzüge den Grundstein für Schwedens europäische Großmachtstellung im 17. und frühen 18. Jahrhundert legte[26]. Christian IV. mochte die Ambitionen seines schwedischen Nachbarn und Rivalen nicht noch fördern: Zwar konnten die beiden 1628 zwei Bündnisse über die gegenseitige Unterstützung ihrer Kriegsflotten sowie über die gemeinsame Verteidigung der Stadt Stralsund gegen die kaiserlichen Belagerer abschließen[27]. Doch wies Christian auf einem zweiten Königstreffen im Jahre 1629 alle Versuche Gustav Adolfs ab, Dänemark für eine weitergehende militärische Kooperation unter schwedischer Führung zu gewinnen[28].

Stattdessen drängte sich Christian als Vermittler zwischen Schweden und dem Kaiser im Dreißigjährigen Krieg auf, wobei er vor allen Dingen die Absicht verfolgte, schwedische Gebietserwerbungen in Norddeutschland zu verhindern. Um den Störmanövern der dänischen Diplomatie einen Riegel vorzuschieben, eröffneten die Schweden den sogenannten »Torstensson-Krieg« (1643–1645)[29]. Im Frieden von Brömsebro musste die dänische Monarchie erstmals territoriale Verluste an Schweden hinnehmen, und zwar nicht nur im Baltikum und in Norwegen, sondern auch in Dänemark selbst, wo die Landschaft Halland östlich des Kattegats zunächst für 30 Jahre pfandweise an Schweden verloren ging[30]. Außerdem mussten die Dänen nun tatenlos zusehen, wie Schweden im Westfälischen Frieden (1648) strategisch wichtige Gebiete und Stützpunkte in Norddeutschland erwarb (Vorpommern, Wismar, Bremen-Verden), so dass sich Dänemark im Süden von Schweden umfasst fand[31]. Ein dänischer Revancheversuch missglückte und resultierte 1658 in dem für Dänemark traumatischen Friedensschluss von Roskilde, der das Reich um die Landschaften Schonen, Halland und Blekinge verkleinerte und die dänisch-schwedische Grenze bis an den Öresund verschob[32].

Die Treffpunkte, an denen sich die Reichsräte oder ihre Monarchen im Laufe der behandelten Periode zu Verhandlungen begegneten, um Rezesse aufzusetzen und Verträge zu schließen, waren keineswegs zufällig gewählt. Einige kehrten immer wieder, andere verschwanden als Treffpunkte und wurden durch neue ersetzt. Daher lohnt es sich, die Aufmerksamkeit auf diese räumliche Dimension der dänisch-schwedischen Beziehungen zu lenken, und zwar auf die Treffpunkte selbst, derer sich beide Seiten bedienten, und auf die Formen, die sie dabei beachteten.

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4. Die Verhandlungsplätze

In ihrem Beistandspakt von 1534 hatten Dänen und Schweden eine sogenannte »institutionelle« Schiedsgerichtsbarkeit zwischen ihren Reichen vereinbart. Bei Streitfragen sollten beide Seiten sechs oder zwölf Schiedsherren abordnen, die sich an einem für beide am besten zugänglichen Ort zu versammeln, über die Streitfragen zu befinden und eine Entscheidung zu verkünden hatten (Art. 18: »på en stad, hvar begge rikerne best och legeligeste är«). Die folgenden Bündnisse von 1540 (nicht ratifiziert) und 1541 wiederholten die Schiedsbestimmung in ähnlichem Wortlaut[33]. Wo aber lagen diese am besten zugänglichen Orte?

Zwar kam es bis zum Nordischen Siebenjährigen Krieg nur ein einziges Mal zu einem Schiedstreffen gemäß den Bestimmungen der Verträge, nämlich 1554 in der schwedischen Festung Älvsborg[34]. Ansonsten und außerhalb der Schiedsgerichtsbarkeit trafen dänische und schwedische Vertreter jedoch oft zu Gesprächen über gemeinsame Abschiede und Verträge zusammen. Die Orte, an denen diese Verhandlungen tatsächlich stattfanden oder auch nur vereinbart waren, lagen mehrheitlich in Grenz- und Küstennähe und konzentrierten sich auf drei Regionen.

An der Kattegatküste sowie daran anschließend im Mündungsgebiet des Göta Älv waren dies außer der Festung Älvsborg (1554) die Städte Halmstad (1537, nicht zustandegekommen 1538, 1553), Lödöse (1528), Nya Lödöse (1541, nicht zustandegekommen 1540) und Varberg (1530, nicht zustandegekommen 1538, 1547). Von diesen Orten war Halmstad einer der wichtigsten Treffpunkte der Unionszeit gewesen, an dem zentrale Unionsdokumente wie die Rezesse von 1450 und 1483 über die gemeinsame Königswahl beschlossen worden waren[35]. Folgerichtig hatte es in der Unionszeit immer wieder Bestrebungen gegeben, Halmstad als Ort für die gemeinsame Königswahl sowie für regelmäßige Unionsverhandlungen zu institutionalisieren[36]. Auch in der schwedischen Handelsstadt Lödöse am Göta Älv, in ihrer Nachfolgesiedlung Nya Lödöse ca. 40 km flussabwärts sowie in der dänischen Stadt Varberg waren während der Unionszeit dänische und schwedische Reichsräte zu Verhandlungen zusammengetroffen[37]. Ebenso wie Halmstad sollte Nya Lödöse in den 70er und 80er Jahren des 15. Jahrhunderts zum regelmäßigen Treffpunkt für Unionsverhandlungen erhoben werden[38]. Nur die schwedische Festung Älvsborg, die in den Auseinandersetzungen der Unionszeit lange von den dänischen Königen gehalten worden war, hatte vor dem Schiedstreffen von 1554 noch keine Tradition als Verhandlungsplatz ausbilden können[39].

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Die nächste Gruppe von Treffpunkten reihte sich entlang der Ostseeküste von Kalmar (1540, nicht zustandegekommen 1541) über Brömsebro (1541) bis nach Ronneby (1541) und Åhus (1541). In der schwedischen Festung Kalmar, an der Meerenge zwischen dem småländischen Festland und der Insel Öland gelegen, war 1397 die Union der drei skandinavischen Reiche begründet worden. Seither hatte sich der Ort zu dem am häufigsten aufgesuchten Schauplatz für die Unionsverhandlungen entwickelt: Hier hatten Vertreter des dänischen und des schwedischen Reichsrats 1472 einen Friedensvertrag geschlossen. Er sah vor, künftig alle Streitfragen zwischen ihren Reichen friedlich durch ein Schiedsgericht zu regeln, das von 1473 bis 1476 insgesamt dreimal in Kalmar zusammentrat. Im Jahre 1483 hatte der schwedische Reichsrat in Kalmar die Königsannehmung von König Hans beschlossen. Zwar gelangte dieser vorerst weiterhin nicht an die Regierung in Schweden, doch bekräftigten die Räte auf zwei weiteren Treffen in Kalmar 1484 und 1495 erneut den Fortbestand der Union[40]. Auch die Städte Ronneby in Blekinge und Åhus im Nordosten der Landschaft Schonen hatten schon als Treffpunkte zwischen den Reichsräten und König Christian I. gedient[41]. Nur unmittelbar auf der Grenze zwischen Blekinge und der schwedischen Landschaft Småland, in Brömsebro, waren vor den Verhandlungen von 1541 niemals Vertreter beider Seiten zusammengetroffen.

Die letzten beiden Treffpunkte zum Abschluss von Abschieden und Verträgen lagen zu beiden Seiten des Öresunds in Kopenhagen (1536, 2 Treffen 1562) und Malmö (1524, nicht zustandegekommen 1538). Kopenhagen war als bevorzugte Residenz der dänischen Könige seit dem 15. Jahrhundert de facto die Hauptstadt des dänisches Reichs. Hier fanden sich in der ausgehenden Unionszeit immer wieder schwedische Ratsgesandte ein, um mit den Königen Hans und Christian II. und ihren Räten Waffenstillstände und Schiedsgerichte zu vereinbaren (1504, 1508, 1509, 1513, 1515)[42]. Ein weiterer dänisch-schwedischer Waffenstillstand war 1512 gegenüber von Kopenhagen in der Messestadt Malmö ausgehandelt worden[43].

Ausnahmen von den grenznahen Verhandlungsplätzen gab es nur selten und unter besonderen Umständen: Beim Königstreffen in Malmö 1524 wurde eine Übereinkunft ausgehandelt, nach der ein hansisches Schiedsgericht zu Pfingsten 1525 in Lübeck über den künftigen Besitz der norwegischen Landschaft Viken sowie der Insel Gotland befinden sollte. Das Schiedstreffen kam jedoch niemals zustande[44]. Einige Jahre später, nachdem sich Dänemark und Lübeck überworfen hatten, kamen drei dänische Gesandte nach Stockholm gereist und schlossen im Februar 1534 einen Beistandspakt gegen Lübeck ab. Da dessen Unterhändlerexemplar im Zuge der sogennanten »Grafenfehde« in lübische Hände gefallen war, musste sich der neue dänische König Christian III. im September 1535 zu einer weiteren Stockholm-Reise aufmachen, um das dringend benötigte Bündnis zu ratifizieren und weitere schwedische Kredite und Hilfslieferungen gegen Lübeck zu erlangen[45]. Solche situationsbedingten Vereinbarungen, abgeschlossen abseits der Grenzregionen, hatte es aber auch schon in der Unionszeit gegeben, in Lübeck (1469) ebenso wie zu verschiedenen friedlichen und kriegerischen Gelegenheiten in und vor der Stadt Stockholm (1457, 1468, 1471, 1497, 1518)[46].

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Als Ergebnis dieser Übersicht lässt sich festhalten, dass die dänisch-schwedischen Verhandlungsplätze der Periode von 1520 bis 1563 ganz in der Tradition der Unionszeit standen. Die grenznahen Treffpunkte waren überwiegend Küstenstädte auf der dänischen Grenzseite. Auf der Reichsgrenze selbst, wie sie seit ca. 1050 mit wachsender Präzision zwischen den dänischen Landschaften Schonen, Halland und Blekinge sowie den schwedischen Landschaften Västergötland und Småland markiert war[47], hielt man zunächst keine Verhandlungen ab. Das lag sicher daran, dass diese Grenze im Binnenland bis in die frühe Neuzeit hinein durch arme, dünn besiedelte Waldgebiete verlief und nur entlang der Flüsse (Ätran, Nissan, Lagan, Helge Å, Ronneby Ån) von Verkehrswegen durchzogen wurde. Auf schwedischer Seite setzte sich die dünne Besiedlung bis weit ins Landesinnere von Västergötland und Småland fort[48]. Deshalb kamen auf der schwedischen Seite eigentlich nur die Küstenfestung Kalmar gegenüber der Insel Öland sowie im Mündungsgebiet des Göta Älv die Handelsplätze Lödöse und Nya Lödöse mit der Festung Älvsborg als geeignete Treffpunkte in Betracht.

An den Küsten der ostdänischen Landschaften Halland, Schonen und Blekinge hatte sich dagegen seit dem Mittelalter eine Reihe von kleineren Städten ausgebildet. Sie lagen insbesondere an den Flussmündungen und lehnten sich an ältere Burgen an, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts zu modernen Festungen ausgebaut wurden, und von denen aus königliche Amtleute (oft mit Sitz im dänischen Reichsrat) die umliegenden Landschaften verwalteten[49]. In diesen Städten, die von der schwedischen Grenze in ein bis zwei Tagesreisen zu erreichen waren, wurde zum Einen der grenzüberschreitende Handel mit den Produkten der schwedischen Landbevölkerung (Holz, Teer, Vieh, Butter, Tierhäute) abgewickelt[50]. Zum Anderen standen diese Städte aber auch über das Meer mit der Hauptstadt Kopenhagen und den anderen dänischen Landesteilen in Verbindung. Da sie außerdem Möglichkeiten zur Unterbringung und Verpflegung der Gesandtschaften boten, waren sie als Treffpunkte für Verhandlungen gut geeignet.

Mit den Treffen auf der Grenze in Brömsebro während der Verhandlungsserie des Jahres 1541 wichen die Verhandler erstmals von der Regel ab, dass die Vertreter der einen Seite die Grenze überschritten, um mit den Vertretern der anderen Seite an einem grenznahen Treffpunkt zu verhandeln. Vermutlich steht diese Abweichung im Zusammenhang mit dem geplanten Königstreffen.

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Schon vor 1541 hatten die persönlichen Begegnungen der beiden Könige besonderen Anlass zu Komplikationen geboten. Das erste Königstreffen nach der Vertreibung Christians II. war 1524 erst nach umfangreichen Vorverhandlungen zustandegekommen. Zunächst hatte König Gustav die Einladung Frederiks zum »Herrentag«, zum Gerichtsstand des dänischen Adels, in Kopenhagen abgelehnt, der zu Pfingsten (15. Mai) beginnen und im August seine Fortsetzung in der Krönung Frederiks finden sollte. Es bedurfte deshalb erst beträchtlicher Anstrengungen dänischer und hansischer Gesandter sowie der Stellung von sechs Adeligen und eines Stralsunder Bürgermeisters als Geiseln für Gustavs Sicherheit, bis sich dieser auf ein persönliches Treffen mit Frederik in Malmö einließ[51]. Auch das Treffen in Lödöse war 1528 zunächst als Königstreffen verabredet, doch ließ sich Frederik einen Monat vor dem Beginn der Verhandlungen von der Teilnahme entschuldigen[52]. Die informelle Stockholmreise des noch ungekrönten Königs Christians III. im Jahre 1535 ist wohl am besten aus der Notlage zu erklären, in der sich Dänemark nach Ausbruch der »Grafenfehde« befand[53].

Auch das Königstreffen in Brömsebro war erst nach längerem Vorlauf möglich geworden: Bereits unmittelbar nach der Unterzeichnung des Bündnisvertrags von Kalmar im November 1540 hatte Christian vorgeschlagen, das Bündnis im folgenden Februar auf einem Königstreffen in Varberg zu ratifizieren. Gustav lehnte jedoch ab und brachte stattdessen den Vorschlag eines Königstreffens in Kalmar für Ende Mai 1541 ins Spiel, der die Zustimmung Christians fand. Als sich im Mai 1541 die angekündigte Ankunft von König Gustav in Kalmar – aus unbekannten Gründen – immer weiter verzögerte, trafen zunächst nur die Räte beider Seiten auf der Grenze in Brömsebro zusammen. Sie sollten die noch offenen Bündnisfragen möglichst vor dem Königstreffen aus dem Weg räumen, da dieses aufgrund der schwierigen Verpflegungssituation für die repräsentativen Gefolge der beiden Könige nicht lange währen durfte. Bei diesen Vorverhandlungen traten jedoch neue Streitfragen auf, bis sie im Juli 1541 vorerst abgebrochen wurden[54].

Erst eine Gesandtschaft schwedischer Räte zu König Christian nach Åhus brachte die Verhandlungen im August wieder in Gang und führte zu neuerlichen Versuchen, ein Königstreffen zu vereinbaren[55]. Eine Einladung zu König Gustav nach Kalmar schlug Christian nun aus Termingründen aus, während ein Königstreffen auf der Grenze selbst mit großen Verpflegungsschwierigkeiten verbunden blieb. Deshalb gingen die dänisch-schwedischen Bündnisverhandlungen vor König Christian in Ronneby auf der dänischen Seite der Grenze weiter und waren auch beim endlich erfolgten Zusammentreffen der beiden Könige auf der Grenze in Brömsebro vermutlich am 23. September 1541 noch nicht abgeschlossen[56]. Reinschrift und Ausfertigung des Bündnisvertrags erfolgten deshalb wohl erst nach dem Königstreffen, auch wenn man die ursprüngliche Datierung des schwedischen Vertragsentwurfs beibehielt: »Geschehen und geben an beyder unser reich Schweden und Dennemarken grentzen zu Bremsebro an tage exaltationis crucis, der do ist der funfzehende tag des monats Septembris«[57]. Die Vorgeschichte des Vertrags von Brömsebro erweckt also den Anschein, Prestige-Erwägungen hätten es zuerst den Monarchen immer schwerer gemacht, sich zu Verhandlungen auf das Herrschaftsgebiet des anderen zu begeben, noch lange bevor die Problematik von Rang und Präzedenz die gewöhnlichen Rätetreffen erfasste.

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Der Nordische Siebenjährige Krieg (1563–1570) ging von Anfang an mit intensiven Vermittlungsbemühungen auswärtiger Mächte einher, des Kaisers, des Königs von Frankreich und verschiedener deutscher Fürsten, die wiederholt Verhandlungen in Rostock anberaumten. Diese kamen jedoch nie zustande, entweder weil weder dänische noch schwedische Gesandte in Rostock erschienen (wie 1563) oder weil der schwedische König Erik mitteilen ließ, er verlange Verhandlungen auf schwedischem Boden (wie 1564)[58]. Es erregte daher große Aufmerksamkeit in Dänemark, als sich Erik 1567 zu Verhandlungen in der dänischen Küstenstadt Falkenberg (in Halland zwischen Varberg und Halmstad) bereit erklärte. Dort wollte er die Tradition der Vorkriegstreffen fortsetzen, d.h. mit den Dänen allein verhandeln, ohne deren Verbündete Polen und Lübeck, und erst nach einem umfassenden Austausch von Kriegsgefangenen. Da die dänische Seite darauf nicht eingehen wollte, zerschlug sich auch dieser Verhandlungsansatz[59].

Zu Friedensverhandlungen kam es erst nach dem Sturz Eriks durch seine Brüder Johan und Karl. Sie fanden im Oktober und November 1568 in der ehemaligen Bischofsstadt Roskilde (westlich von Kopenhagen) statt, in die sich der dänische König Frederik II. mit seinem Hof vor der in der Hauptstadt herrschenden Pest zurückgezogen hatte. Ein grenznäherer Ort kam wegen des andauernden Krieges nicht in Frage, da Frederik einen Waffenstillstand während der Verhandlungen verweigerte[60]. Eingeschüchtert ließen sich die schwedischen Verhandler im Frieden von Roskilde harte Bedingungen auferlegen. Die Bestimmungen zur Schiedsgerichtsbarkeit (Art. 18–20, 22) basierten auf den Verträgen von Stockholm (1534) und Brömsebro (1541), bauten diese jedoch noch aus durch die Hinzufügung eines Obmanns als einer zweiten Instanz, falls sich die Schiedsrichter nicht einig werden konnten[61]. Der Treffpunkt, an dem das Schiedsgericht zusammentreffen sollte, wurde genauer definiert als »ein bequemer Ort an der Grenze oder andernorts, wo es günstig erscheint« (Art. 18: »nogen beqvemlig platz ved grenzen eller andenstedts, hvor det kan verre beleiligt«)[62].

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Es waren jedoch nicht die Schiedsbestimmungen, die den neuen schwedischen König Johan III. (reg. 1569–1592) dazu bewogen, die Ratifikation des Friedensvertrags zu verweigern und neue Verhandlungen zu fordern, die entweder auf der Grenze in Brömsebro oder in Deutschland stattfinden sollten. Nach anfänglichem Widerwillen schlug Frederik II. schließlich ein Grenztreffen vor, das Ende Juli 1569 zwischen dem dänischen Flecken Knäred und dem schwedischen Pfarrhof Ulvsbäck (Kirchspiel Markaryd) stattfinden sollte. Die Orte lagen beiderseits der Grenze zwischen Halland und Småland in der Niederung des Flusses Lagan, neben dem ein wichtiger Verkehrsweg von den dänischen Küstenstädten Helsingborg und Laholm an den schwedischen Vätternsee verlief[63]. Im Juli 1569 begannen die Verhandlungen in Trälshult, ca. 3 km vom Grenzverlauf entfernt auf dänischer Seite. Aus Prestigegründen hatten sich die Dänen geweigert, am Grenzverlauf selbst, in der Ortschaft Sjöaryd zu verhandeln, wie es die Schweden vorgeschlagen hatten. Die Gespräche selbst wurden offenbar in Zelten geführt. Selbst wenn die Verhandler für dieses Mal ohne ein Ergebnis auseinandergingen, gaben die Verhandlungen doch das Muster dafür vor, wo und unter welchen Umständen künftige Treffen an der Grenze ablaufen sollten[64].

Nachdem ein weiterer Versuch der Vermittler, die Kriegsparteien Dänemark und Schweden zu Verhandlungen in Rostock zusammenzubringen, am Ausbleiben ihrer Vertreter gescheitert war, schlug die schwedische Seite im Frühjahr 1570 die pommersche Residenzstadt Stettin als Austragungsort für neue Friedensverhandlungen vor. Dort trafen über den Sommer der Reihe nach die Vertreter der Kriegsparteien und der wichtigsten Vermittler ein, um auf dem ersten internationalen Friedenskongress der nordeuropäischen Geschichte unter dem formellen Vorsitz des Herzogs Johann Friedrich von Pommern-Stettin einen Friedensvertrag auszuhandeln[65]. Der Frieden von Stettin, am 13. Dezember 1570 auf dem Stettiner Rathaus verkündet, brachte inhaltlich nur wenige Änderungen gegenüber dem nicht ratifizierten Frieden von Roskilde mit sich. Die Bestimmungen zur Schiedsgerichtsbarkeit wurden genauer spezifiziert und aufgeteilt in Bestimmungen zur isolierten Schiedsgerichtsbarkeit in der Drei-Kronenfrage (Art. 4) und solche zur institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit für alle übrigen Streitfragen zwischen den zwei Reichen (Art. 24–25). Während in der Drei-Kronenfrage Schiedsverhandlungen von 1572 bis 1575 vor auswärtigen Schiedsherren in Rostock vorgesehen waren, sollten sich in den übrigen Streitfällen die Reichsräte »an beider reiche grentzen oder sonst einem gelegenen ort« treffen und als Schiedsgericht konstituieren, ganz ähnlich wie es der Vertrag von Roskilde bestimmt hatte (siehe oben Abschnitt 93)[66].

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In der nun folgenden Phase der dänisch-schwedischen Beziehungen bis 1645 lässt sich beobachten, wie die Verhandlungsplätze zwischen beiden Reichen von den grenznahen Städten und Festungen an den Verlauf der Grenze rückten. Die entsandten Reichsräte überquerten die Grenze nun in der Regel nicht mehr, sondern bezogen Quartiere auf dem Territorium ihrer eigenen Reiche, von denen sie sich zu den Gesprächen am verabredeten Treffpunkt an der Grenze aufmachten.

In der Grenzregion zwischen Nordhalland und Västergötland war dies der Grenzbach Flabäck an der Straße von Varberg nach Nya Lödöse (1591, 1601, 1603)[67]. Der traditionelle Treffpunkt Halmstad wurde nur noch einmal, im Jahre 1619, für ein Königstreffen aufgesucht. An der Stelle des Königstreffens von 1541, in der Siedlung Brömsebro an der Brücke über dem Grenzbach Brömsebäck zwischen Blekinge und Småland, fanden 1645 die Verhandlungen zur Beendigung des »Torstensson-Krieges« statt. In der unmittelbar südlich davon gelegenen dänischen Kleinstadt Avaskär hatte König Christian I. schon 1451 mit den Abgesandten des schwedischen Reichsrats verhandelt. Nun diente sie 1572 als Schauplatz für die Verhandlungen der beiden Räte in der Drei-Kronenfrage[68].

Die meisten Grenztreffen wurden nunmehr am Südwest-Zipfel der Landschaft Småland an der Grenze zu Halland zwischen Knäred und dem Pfarrhof Ulvsbäck abgehalten. Hier, unweit des Treffpunkts von 1569, am Grenzbach bei Sjöaryd, wurden zwischen 1570 und 1645 in Friedenszeiten nicht weniger als fünf Treffen veranstaltet (1575, 1580, 1602, 1619, 1624); außerdem wurde hier von Dezember 1612 bis Januar 1613 der Frieden von Knäred ausgehandelt. Ein weiteres Grenztreffen an dieser Stelle kam im September 1601 nicht zustande (siehe unten Abschnitt 99).

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Einen Sonderfall stellt das geplante Treffen in Wismar vom September 1608 dar. Auf diesen Verhandlungsplatz hatten sich Dänen und Schweden für eine gemeinsame Tagfahrt mit braunschweigischen Räten geeinigt, nachdem der Schwager Christians IV., Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, die Aufgabe übernommen hatte, zwischen beiden Königen zu vermitteln. Die Dänen hatten ursprünglich eine Tagung in Rostock vorgeschlagen und den schwedischen Gegenvorschlag Brömsebro mit dem Argument abgewiesen, dieser Ort sei den braunschweigischen Vermittlern nicht zuzumuten. Schlechtes Wetter verhinderte jedoch die rechtzeitige Anreise der schwedischen Gesandten nach Wismar, so dass Dänen und Braunschweiger unverrichteter Dinge auseinandergingen. Nach dieser Erfahrung schrieb der schwedische Reichsrat noch im September 1608 nach Dänemark, er sei künftig nur noch bereit zu Grenztreffen anstatt zu Verhandlungen in Deutschland[69].

Gemeinsam war den nunmehr bevorzugten Treffpunkten in Flabäck, Brömsebro und Sjöaryd eine Lage an der Brücke über einen Grenzbach. Grenzgewässer, in ihrer Mitte befindliche Inseln, Boote oder auch über die Gewässer gelegte Brücken wurden seit dem Altertum als Austragungsorte für Herrschertreffen und diplomatische Verhandlungen bevorzugt. Das lag zum Einen sicher daran, dass Flüsse als sichtbare Grenzzeichen zwischen zwei Herrschaften wahrgenommen wurden. Zum Anderen ließ sich hier das mit dem Zusammentreffen zweier Herrscher verbundene Sicherheitsrisiko minimieren und der mit dem Übertritt in das Herrschaftsgebiet des anderen verknüpfte Prestigeverlust für einen der beiden Herrscher vermeiden[70]. Für die skandinavischen Treffpunkte ist der Sicherheitsaspekt zu vernachlässigen, denn alle drei Grenzbäche waren leicht zu überwinden. Demgegenüber haben Prestige- und Präzedenzüberlegungen bestimmt eine Rolle für die Ortswahl gespielt, indem sich beide Seiten an diesen Treffpunkten auch räumlich ihr äußerstes Entgegenkommen demonstrieren konnten[71].

 96

Für die Verhandler war eine solche Demonstration erheblich unbequemer als Verhandlungen in einer grenznahen Stadt, wie sie vor 1570 geführt worden waren. Die Quartiere der Delegierten lagen nun kilometerweit entfernt von den Verhandlungsplätzen an der Grenze, bei den Treffen in Sjöaryd in Knäred (Dänemark) und Ulvsbäck (Schweden), bei Treffen in Flabäck in Vallda oder Kungsbacka (Dänemark) sowie in Våmmedal (Schweden) und bei Treffen in Brömsebro in Kristianopel (Dänemark) und Söderåkra (Schweden). Allzu komfortabel wird man sich die Quartiere in diesen zumeist kleinen Flecken und Weilern nicht vorstellen dürfen: Im Jahre 1602 befahl König Christian IV., in Knäred ein Blockhaus zur Unterbringung der dänischen Grenzkommissare bauen zu lassen[72]. Die Gespräche selbst fanden unter freiem Himmel oder in Zelten statt, die unweit der Grenzbrücken errichtet waren, und in die sich die einzelnen Delegationen für interne Beratungen zurückziehen konnten[73]. Wenn die Wetterverhältnisse auch dafür zu schlecht waren, wie bei den Flabäck-Treffen im Februar der Jahre 1601 und 1603, dann vereinbarten beide Seiten zunächst schriftliche Verhandlungen, bei denen nur Schriftsätze zwischen den beiden Quartieren ausgetauscht wurden[74]. Aufgrund der langen Wege zwischen den Quartieren war dieses Verfahren jedoch sehr umständlich.

Die Verlegung der Verhandlungen an einen bequemeren Ort erwies sich in der Regel als ausgeschlossen. War es 1572 noch gelungen, das für Brömsebro vereinbarte Treffen in die nahegelegene Stadt Avaskär zu verlegen, so bestanden die Schweden 1591 auf Verhandlungen in Flabäck, als sich die Dänen nach schwedischen Quartierwünschen in Kungsbacka erkundigten[75]. In Sjöaryd sprachen sich die Schweden 1602 gegen die von den dänischen Delegierten vorgeschlagene Fortsetzung des Treffens in Helsingborg aus. Ebenso vergeblich war der beim Grenztreffen in Flabäck 1603 vorgetragene dänische Wunsch nach einer Verlegung nach Kungsbacka. Im Jahre 1619 schließlich war die Begegnung der beiden Monarchen im Anschluss an das Grenztreffen in Sjöaryd schon verabredet. Trotzdem lehnte der schwedische Reichskanzler Axel Oxenstierna auf dem Grenztreffen alle dänischen Wünsche ab, die Verhandlungen unter Hinzuziehung der beiden Könige in Halmstad fortzusetzen[76].

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5. Die Beteiligung der Könige

Nach dem bisher Dargelegten erscheint es paradox, dass im Jahre 1619 gerade das erste skandinavische Königstreffen seit 1541 nicht auf der Grenze, sondern am alten Unionstreffpunkt Halmstad abgehalten wurde. Bei einer genaueren Betrachtung erweist sich jedoch, dass sich der Besuch Gustav Adolfs in Halmstad 1619 in seiner Funktion vom Königstreffen 1541 und von den üblichen Grenztreffen der Reichsräte unterschied.

Auf Wunsch Gustav Adolfs und unabhängig vom Rätetreffen in Sjöaryd, jedoch in dessen Anschluss verabredet, hatte die königliche Begegnung vor allem repräsentativen Charakter. Gustav Adolf und sein Gefolge wurden zunächst an der Grenze von zwei dänischen Reichsräten empfangen und auf dänisches Gebiet geleitet. Vor Halmstad schließlich wurden sie von Christian IV. in Begleitung zweier Reiterregimenter mit Fanfaren, Salutschüssen und Feuerwerk feierlich begrüßt und in die Stadt geführt, wo Christian seinen königlichen Gast mehrere Tage lang unter Musik und Tanz bewirtete. Ein solches Festprogramm wäre an der Grenze logistisch gar nicht umzusetzen gewesen. Im Zuge der Festlichkeiten umarmten sich die Monarchen wiederholt und demonstrativ, und die Mitglieder ihres Gefolges versicherten sich gegenseitig ihrer Freundschaft. Dieses Bild vom Frieden und von der Eintracht zwischen den Monarchen wurde unmittelbar nach dem Treffen von einer schwedischen Druckschrift aufgegriffen und verbreitet. Sie sollte die Stimmung innerhalb der schwedischen Bevölkerung verbessern, die nach wie vor in Furcht vor einem neuen Krieg lebte und von der hohen Steuerlast zur Einlösung Älvsborgs von den Dänen verbittert war[77]. Über die Freundschaftsdemonstrationen hinaus fanden in Halmstad jedoch allenfalls informelle Verhandlungen statt, die ebenso wenig zu einer weiteren dänisch-schwedischen Annäherung führten wie die Gespräche zwischen den Reichsräten auf dem Grenztreffen zuvor[78].

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Von den ersten Grenztreffen nach dem Stettiner Frieden von 1570 hatten sich die Monarchen noch ferngehalten, auch wenn sie über Boten in ständiger Verbindung mit den Quartieren ihrer Grenzkommissare standen. Beim Grenztreffen von Sjöaryd 1575 ließen die dänischen Kommissare das Verhandlungsergebnis noch vor dem Abschiedsentwurf an König Frederik II. weiterleiten und von diesem gutheißen, so dass das Treffen nach wenigen Tagen zu einem erfolgreichen Abschluss gelangte[79].

Unter Christian IV. und Gustav Adolf häuften sich dann die königlichen Versuche, direkten Einfluss auf die Grenztreffen zu gewinnen. Christian erschien in den Jahren von 1601 bis 1603 dreimal im Quartier seiner Räte in Vallda (1601, 1603) und Knäred (1602), um neue Instruktionen zu erteilen. Gustav Adolf tat dasselbe 1612 und 1624 bei seinen Aufenthalten im schwedischen Lager Ulvsbäck[80].

Auf eine persönliche Teilnahme an den Verhandlungen oder gar auf deren Leitung zielte offenbar nur der demonstrative Auftritt Christians in Sjöaryd 1601 ab. Hier sollte Ende September ein Schiedsgericht aus je sechs dänischen und schwedischen Reichsräten zusammentreten, um gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrags von Stettin über die Streitfragen zu befinden, über die sich die beiden Seiten beim letzten Flabäck-Treffen im Februar zuvor nicht einig geworden waren[81].Dem schwedischen Regenten Herzog Karl standen jedoch gar nicht genügend Reichsräte zur Besetzung eines Schiedsgerichts zur Verfügung, und da er sich im Sommer 1601 zu einem Feldzug in Livland aufhielt, wandte er sich an König Christian mit der Bitte, das Schiedstreffen zu verschieben. Dieser ließ sich davon jedoch nicht beirren und zog zwei Tage vor dem festgesetzten Termin am 30. September mit großem Gefolge am dänischen Quartierort Knäred vorbei bis direkt an die Grenzbrücke in Sjöaryd, wo er seine Zelte aufschlagen ließ und die schwedischen Delegierten erwartete. Nachdem er sich drei Tage lang am Verhandlungsplatz gezeigt hatte, ohne dass die Schweden eintrafen, kehrte er nach Laholm zurück. Seine Grenzkommissare blieben noch einige Tage länger in Knäred zurück und reisten erst ab, nachdem sie sich ein Zeugnis über ihre verabredungsgemäße Anwesenheit am Verhandlungsplatz und über das schwedische Ausbleiben ausgestellt hatten[82].

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Christian nahm das schwedische Versäumnis zum Anlass, im Oktober 1601 ein gedrucktes Mandat an die schwedischen Stände verteilen zu lassen. Darin beklagte er, dass seine Räte vergeblich und ohne schwedische Nachricht an der Grenze gewartet hätten, verurteilte die schwedische Handlungsweise als Verstoß gegen den Stettiner Frieden und als Herabsetzung seiner eigenen Person und forderte ultimativ neue Verhandlungen an seinem Hof oder an der Grenze. Dass Christian die Episode tatsächlich als Prestigeverlust empfand, darauf deutet der Umstand, dass Christians Mandat seine persönliche Gegenwart an der Grenze mit keinem Wort erwähnt[83]!

Seit diesem geplatzten Treffen beschränkte sich die königliche Teilnahme an den Grenztreffen der Räte auf einige merkwürdige Inkognito-Auftritte. Christian nahm auf diese Weise jeweils für einen Tag 1602 am Grenztreffen sowie 1613 als Zuschauer an den Friedensverhandlungen in Sjöaryd teil, wurde jedoch bei letzterer Gelegenheit von den schwedischen Delegierten und den englischen Vermittlern erkannt[84]. Gustav Adolf wohnte unerkannt einen Tag lang den Grenzverhandlungen in Sjöaryd 1624 bei, nachdem er sich vorher über eventuelle dänische Truppenansammlungen in der Nähe erkundigt hatte (siehe unten Abschnitt 105) – offenbar fürchtete der König also um seine Sicherheit an der Grenze[85]! Als (von der Gegenseite) unerkannte Zuschauer übten die Könige zweifellos einen Einfluss auf das Verhandlungsverhalten ihrer Räte aus, vermieden jedoch gleichzeitig das Risiko, persönlich brüskiert zu werden und einen Prestigeverlust zu erleiden wie Christian im Jahre 1601. Außerdem ließen sie so die traditionelle Verhandlungskompetenz ihrer Räte auf den Grenztreffen unangetastet[86]. Eine offene Überwachung der Verhandlungen durch die Könige hätte Misstrauen zwischen den Reichsräten und ihren Monarchen demonstriert und wäre deshalb ebenfalls schädlich für die Reputation der Beteiligten gewesen.

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Von vornherein als königliches Zusammentreffen geplant war dagegen das grenznahe Treffen in Ulvsbäck 1629. Diesmal hatte Christian um ein Königstreffen gebeten, das für den 20. Februar 1629 offenbar nur ungefähr für das Grenzgebiet zwischen Knäred und Ulvsbäck verabredet worden war. Nachdem Christian in Begleitung zweier Söhne, dreier Reichsräte und vierzehn weiterer Adliger in seinem Gefolge auf dem Hof Yxenhult (Kirchspiel Fagerhult) noch auf dänischem Gebiet eingetroffen war, erschienen dort zwei schwedische Reichsräte und sprachen eine förmliche Einladung an den schwedischen Quartierort Ulvsbäck aus, die Christian annahm[87]. Am nächsten Tag erfolgte der Grenzübertritt der dänischen Reisegesellschaft, die an der Grenze von den beiden schwedischen Räten empfangen und kurz dahinter von König Gustav Adolf selbst mit militärischen Ehren in Gestalt einer Reiterabteilung und 400 Soldaten aufgenommen wurde. Nach einer ersten Begrüßung der beiden Könige, bei der Gustav Adolf seinem Gast für die Annahme der schwedischen Gastfreundschaft dankte, setzten die beiden Könige und ihr Gefolge ihre Reise nach Ulvsbäck fort, wo nach einem abendlichen Gastmahl die politischen Gespräche begannen[88].

Als die Dänen drei Tage später wieder abreisten, war der Grenzübertritt das einzige dänische Zugeständnis geblieben. Obwohl Christian das Treffen selbst angeregt hatte, wies er alle Bündnisvorschläge Gustav Adolfs zurück und sprach diesem implizit die Berechtigung ab, in Deutschland in den Dreißigjährigen Krieg einzutreten! Auf direkte Nachfrage der Schweden nach dem Zweck, den die Dänen mit dem Königstreffen verfolgten, antworteten die dänischen Räte wahrheitsgemäß, dass es ihnen in erster Linie darum gehe, die Einigkeit und Freundschaft zwischen beiden Monarchen vor aller Welt zu demonstrieren[89]. Erst nach Abschluss des Treffens ging Gustav Adolf auf, was es damit auf sich hatte: Christian hatte das bloße Stattfinden der Zusammenkunft benutzt, um sich ein günstiges Klima für die seit Januar 1629 geführten Friedensverhandlungen mit den kaiserlichen Feldherren Tilly und Wallenstein in Lübeck zu verschaffen. Da die dänischen Diplomaten in den folgenden Wochen alles dafür taten, die Nachricht vom Königstreffen und von seinem vermeintlich harmonischen Verlauf in Lübeck und an den Höfen Europas zu verbreiten, blieb der Erfolg nicht aus[90]: Beunruhigt von der Aussicht einer schwedischen Unterstützung für Dänemark – sei es bei den Friedensverhandlungen oder für die Fortsetzung des Krieges – gewährte Wallenstein den Dänen in Lübeck den raschen Abschluss eines Friedensvertrags zu glimpflichen Bedingungen[91]. Das Königstreffen von Ulvsbäck hatte nur die Kulisse für diesen Friedensschluss abgegeben. Waren die dänisch-schwedischen Grenztreffen bis dahin in den bilateralen Beziehungen zwischen beiden Mächten motiviert gewesen, so lag das Motiv für das Königstreffen von 1629 außerhalb Skandinaviens.

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6. Prestige und Präzedenzprobleme

Schon die räumliche Verlagerung der Verhandlungen auf die Grenzlinie hatte Anzeichen dafür abgegeben, dass Prestigedenken und Präzedenzstreben im dänisch-schwedischen Verhältnis eine immer größere Bedeutung gewannen. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts mehren sich diese Indizien. Nun kam es auch bei den Verhandlungen selbst zu Konflikten um die zeremonielle Präzedenz.

Zum ersten Mal begegnen solche Auseinandersetzungen bei den Friedensverhandlungen zur Beendigung des Kalmar-Kriegs, die von November 1612 bis zum Friedensschluss im Januar 1613 in Sjöaryd stattfanden. Gleich beim ersten Zusammentreffen der Gesandten am 29. November gelang es dem schwedischen Reichskanzler, die Dänen zu düpieren, indem er noch vor dem Austausch der Vollmachten als Erster das Wort ergriff. Da die erste Rede als Vorrecht der Vertreter des vornehmeren Staates galt, erschien dem dänischen Verhandler Eske Brock das Vorpreschen Oxenstiernas als eine Anmaßung, die nicht hätte passieren dürfen, wie er seinem Tagebuch anvertraute[92].

Nach rund drei Wochen griffen die beiden englischen Vermittler in die Verhandlungen ein. Da sie sich nicht als neutrale Dritte, sondern als Fürsprecher jeweils einer der beiden Seiten verstanden, ließen sie sich nur allzu leicht für die fortwährenden Präzedenzkonflikte der Parteien vereinnahmen: Als sich die Delegierten am 19. Dezember erstmals im Beisein der Vermittler an der Grenze trafen, forderte der für die Dänen zuständige Vermittler Robert Anstruther seinen mit der Wahrnehmung der schwedischen Interessen betrauten Kollegen Jacob Spens zum Übertritt auf die dänische Seite des Grenzbaches auf. Das hatte König Christian IV. von ihm verlangt, um den Vorrang zu demonstrieren, den Dänemark vor Schweden bei fremden Potentaten genoss. Die Schweden ließen sich jedoch nicht darauf ein und argumentierten, der schwedische König gestehe dem dänischen niemals Priorität zu, so dass die Vermittler schließlich auf der Grenzbrücke zusammenkamen. Wie sehr die Vermittler den Präzedenzstreit ihrer Mandanten verinnerlichten, zeigte sich auf dem separaten Grenztreffen der beiden Vermittler zwei Tage später, bei dem Jacob Spens das Zelt Anstruthers erst betreten wollte, nachdem dieser schriftlich erklärt hatte, die Reihenfolge ihrer Zeltbegehungen geschehe unbeschadet der Priorität der beiden von ihnen vertretenen Könige[93]!

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Die dänischen Reichsräte behielten Oxenstiernas Usurpation der ersten Rede zu Beginn der Verhandlungen genau in Erinnerung: Zur Eröffnung des nächsten Grenztreffens in Sjöaryd 1619 warteten die Dänen schon vor der Ankunft ihrer schwedischen Gesprächspartner an der Grenzbrücke. Als die Schweden gerade von ihren Pferden stiegen, nahmen die Dänen bereits ihren Platz auf der Brücke ein und der dänische Kanzler Christian Friis begann seinen Vortrag, ohne die schwedischen Gesandten begrüßt zu haben. Auf diese Weise kam er den Schweden zuvor, denen von ihrem König eigens aufgegeben worden war, die Verhandlungen als Erste und Vornehmste zu eröffnen. Fünf Jahre später wiederholte Christian Friis sein Vorgehen an derselben Stelle, nachdem sich die Gesandten schon um den Vorrang bei der Übergabe der Vollmachten gestritten hatten. (Sie wurden schließlich simultan übergeben)[94].

Über inhaltliche Fragen hinaus tauschten die Grenzkommissare während des Treffens von 1624 erstmals Noten über die Titulaturen aus, die sie in ihrer Korrespondenz untereinander beanspruchten. Die Schweden warfen den Dänen vor, ihnen die korrekte Anrede zu verweigern, seit die schwedischen Reichsräte einige Jahre zuvor von ihrem König zu Grafen und Freiherren erhoben worden waren. Man einigte sich am Ende darauf, dass die dänischen Reichsräte ihre schwedischen Kollegen mit denjenigen Titeln belegen sollten, wie sie 1613 im Frieden von Knäred und zuletzt in ihren Korrespondenzen 1622 gebräuchlich gewesen waren. Die Schweden sollten den Dänen dieselben Titel gewähren[95].

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7. Militärische Begleitmaßnahmen

Noch vor dem Einsetzen der Präzedenzstreitigkeiten begann die militärische Aufladung der dänisch-schwedischen Grenztreffen. Zu dem für Februar 1601 angesetzten Treffen hatte König Christian IV. seinen Kanzler und zwei seiner Reichsräte einschließlich ihres Reiteraufgebots nach Flabäck beordert, so dass die dänische Delegation mit einer Schutztruppe von ca. 60 Reitern an der Grenze erschien. Die schwedischen Grenzkommissare wurden ebenfalls von einer Eskorte geschützt, selbst wenn sich diese nicht in Zahlen fassen lässt[96].

Auch zu den beiden Sjöaryd-Treffen im September 1601 und im April 1602 ließ Christian seine Reichsräte mit ihren aufgebotspflichtigen Reitern an die Grenze reisen. Zum Geleitschutz für die schwedische Delegation waren im April 1602 200 Reiter und 300 weitere Soldaten aufgeboten, doch wurde diese Zahl in der Praxis wohl nicht erreicht. Dass die Begleitung der Grenzkommissare durch Reiter und Soldaten eher repräsentativen Zwecken diente als der militärischen Drohung, das belegt die Anweisung Herzog Karls an den schwedischen Grenzadel, sich ebenfalls zum Treffen an die Grenze zu begeben, und zwar möglichst reich ausstaffiert mit Pferden, prächtiger Kleidung und Goldschmuck[97]!

Der repräsentative Charakter der militärischen Begleitmaßmahmen änderte sich mit dem Grenztreffen von Flabäck 1603, für das Christian IV. erstmals begrenzte Kriegsrüstungen in den östlichen Landesteilen seines Reiches befahl. Unter Berufung auf das geplante Treffen ließ er Adel und Bauern zur Musterung bestellen sowie Proviantlieferungen und Truppenverstärkungen in die Festungen Halmstad und Varberg bringen. Zwar gab es weder einen dänischen Überfallsplan, noch musste Christian während des Treffens mit dem Bruch des Friedens durch die Schweden rechnen. Auf schwedischer Seite beschränkten sich die Vorbereitungen auf die Zusammenziehung und repräsentative Ausstattung einer Reitereskorte von höchstens 200 Mann[98]. Für die Eröffnung eines Krieges hätten auch die dänischen Rüstungsmaßnahmen nicht ausgereicht – trotzdem gingen sie über das bei früheren Grenztreffen übliche Maß hinaus. Dass Christian damit Druck auf die schwedischen Verhandler ausüben wollte, ist kaum anzunehmen. Stattdessen glaubt der schwedische Historiker Sven Ulric Palme, Christian hätte mit den Maßnahmen die Absicht verfolgt, seine eigenen Räte unter Druck zu setzen, damit sie im bevorstehenden Schiedsverfahren hart blieben und ein Urteil im Sinne Christians fällten[99].

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Das wochenlange Treffen in Sjöaryd 1624 schließlich wurde auf beiden Seiten von offenen Kriegsvorbereitungen begleitet, nachdem Dänen und Schweden einander schon bei der Verabredung im April jederzeit einen Bruch des Friedens zugetraut hatten. Bis zur Eröffnung des Treffens veränderten sich die Rahmenbedingungen entscheidend zu dänischen Ungunsten: Während die dänischen Rüstungsmaßnahmen und Anwerbungen im Vertrauen auf das fortgesetzte schwedische Engagement im Krieg gegen Polen eingestellt wurden, erlangten die Schweden kurz vor Beginn des Grenztreffens einen Waffenstillstand mit Polen, der ihnen militärisch freie Hand gegen Dänemark gab[100]. Von Anfang an konnten die schwedischen Verhandler daher auf dem Grenztreffen eine kompromisslose Verhandlungslinie verfolgen. König Gustav Adolf gab im Verlauf des Treffens zweimal neue, schärfere Instruktionen, in denen er seinen Grenzkommissaren auferlegte, sich in den strittigen Zoll- und Handelsfragen entweder gegen die Dänen durchzusetzen oder ihnen den Frieden aufzusagen[101].

Als die harte schwedische Linie den dänischen Räten bewusst wurde, empfahlen sie ihrem König hastig neue Rüstungsmaßnahmen in den grenznahen Festungen und zur Mobilisierung der Kriegsflotte. Der Zustand der dänischen Festungen und Flottenarsenale war jedoch desolat. Aus Einsicht in ihre augenblickliche militärische Unterlegenheit zogen die dänischen Räte die Verhandlungen über Wochen in die Länge, um ihrem König mehr Zeit für die Aufrüstung zu geben[102]. Die Schweden durchschauten jedoch die Hinhaltetaktik: Während ihre Grenzkommissare den Druck auf die Dänen aufrechterhielten, um zu einem raschen Abschluss zu gelangen, ließ Gustav Adolf den Aufmarsch seiner Truppen in den Grenzregionen beginnen. Dabei fielen auch die letzten Rücksichten auf die Institution der Grenztreffen ebenso wie auf die eigene Reputation: Zwar hatten die schwedischen Räte ihrem König zunächst noch dazu geraten, die Truppen hinter der Grenze zurückzuhalten, um den Anschein zu vermeiden, den Dänen sollten ihre Zugeständnisse abgepresst werden. Gustav Adolf verlor jedoch die Geduld und kündigte seinen Räten schließlich einen raschen Truppenanmarsch bis an die Grenze an, um den Dänen einen Schrecken einzujagen[103]! Unter dem Druck eines schwedischen Ultimatums sahen sich die dänischen Räte zum Nachgeben gezwungen und gaben schließlich eine Verhandlungsposition nach der anderen auf[104].

Für ihre kurzfristigen Zweckbündnisse während des Dreißigjährigen Krieges griffen die beiden Mächte schon nicht mehr auf das Instrument der Grenztreffen zurück: Sie wurden 1628 in den Hauptstädten Stockholm und Kopenhagen ausgehandelt und nehmen bereits den künftigen Verhandlungsstil im 18. Jahrhundert vorweg, als Bündnisse von Gesandtschaften des einen Königs am Hofe des andern ausgehandelt wurden[105].

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8. Schluss

Ein letztes Mal standen sich dänische und schwedische Vertreter zur Beendigung des Torstensson-Krieges (1643–1645) an der Grenze gegenüber. Die Friedensgespräche wurden von Februar bis August 1645 in Brömsebro abgehalten. Ebenso wie bei ihren vorangegangenen Kriegen, beim Nordischen Siebenjährigen Krieg (1563–1570) und beim Kalmar-Krieg (1611–1613), waren die Parteien wiederum nur durch fremde Vermittler zu Verhandlungen zu bewegen. Für dieses Mal waren es vier niederländische und ein französischer Vermittler, die sich zu beiden Seiten der Grenze auf die Quartiere der dänischen und schwedischen Delegierten in Kristianopel (Dänemark) und Söderåkra (Schweden) verteilten[106].

Vom Februar bis in den Juli 1645 verkehrten die beiden Kriegsparteien ausschließlich über die Vermittler miteinander, die, nachdem sie zunächst nur Schriftsätze von einer Partei zur anderen getragen hatten, bald dazu übergingen, die Verhandlungspositionen der einen Seite mündlich an die andere zu referieren, was den Vermittlern mehr Spielraum verschaffte. Der im April vollzogene Übergang der Generalstaaten vom neutralen Vermittler zum Kontrahenten der Dänen in eigener Sache fand seinen räumlichen Ausdruck am Verhandlungsplatz durch den Umzug der bis dahin in Kristianopel einquartierten drei niederländischen Gesandten ins schwedische Quartier nach Söderåkra. Zwei von ihnen kehrten in den folgenden Wochen allerdings immer wieder für mehrere Tage nach Kristianopel zurück, um mit den Dänen über eine Herabsetzung des Öresund-Zolls zu verhandeln, unter dem der niederländische Ostseehandel litt[107].

Erst in der letzten Verhandlungsphase ab Juli 1645 trafen Dänen und Schweden auf Betreiben des verbliebenen französischen Vermittlers Gaspard de la Thuillerie persönlich zusammen und brachten den Friedensvertrag mit zehn Tagungen an der Grenze bis zur Unterschriftsreife. Am 13. August 1645 wurden in Brömsebro zwei Vertragswerke unterzeichnet, besiegelt und vom Vermittler de la Thuillerie unter den Delegationen ausgetauscht: Zum Einen die dänisch-schwedischen Friedensverträge, zum Anderen der dänisch-niederländische Handels- und Zollvertrag. Selbst wenn letzterer auf Kristianopel datiert ist, wo er tatsächlich ausgehandelt worden war, bestanden die niederländischen Delegierten doch auf seiner Unterzeichnung an der Grenze in Brömsebro[108].

 106

Nach dem Frieden von Brömsebro 1645 war die Ära der Grenztreffen endgültig vorüber. Die dänisch-schwedischen Kriege der Jahre 1657 bis 1660 schufen für Dänemark eine ganz neue Art der »Grenzerfahrung«, als der schwedische König Karl X. Gustav mit seinen Truppen erstmals vor der dänischen Hauptstadt Kopenhagen erschien und diese fast im Sturm erobert hätte, wären die Verteidiger nicht zuvor durch eine niederländische Flotte verstärkt worden[109]. In zwei Friedensverträgen, abgeschlossen in Roskilde (1658) und direkt vor den Wällen Kopenhagens (1660), verlor Dänemark die Landschaften östlich des Öresunds, in denen sich die Grenztreffen traditionell abgespielt hatten, und besaß fortan keine Landgrenze zu Schweden mehr[110]. Die verlorenen Kriege setzten in Dänemark eine Entwicklung in Gang, die noch 1660 zur staatsstreichartigen Entmachtung des hochadligen Reichsrats und zu dessen Ersatz durch einen königstreuen Geheimen Rat führte. Der schwedische Reichsrat wurde 1680 unter dem Druck einer staatlichen Finanzkrise zum königlichen Rat umgebildet[111]. Damit entfielen auf beiden Seiten sowohl die topographischen als auch die konstitutionellen Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Grenztreffen nach dem Muster der Verträge von Stockholm (1534), Brömsebro (1541) und Stettin (1570). Auch die beiden Könige trafen künftig nicht mehr persönlich zu Verhandlungen zusammen.

Die Funktion der Grenztreffen ging nach und nach auf die ständigen diplomatischen Repräsentanten über, die Dänemark und Schweden seit 1621 untereinander ebenso wie mit anderen europäischen Mächten austauschten. Zunächst handelte es sich um einfache Residenten, die sich vor allem um Handelsangelegenheiten kümmerten, Nachrichten sammelten und noch keine politischen Verhandlungen zu führen hatten. Erst seit 1648 unterhielten beide Seiten ständige Vertreter im Gesandtenrang am Hof der jeweils anderen[112].

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Die vorliegende Untersuchung hat aufgezeigt, wie sich die Institution der skandinavischen Grenztreffen seit dem Ende der Unionszeit allmählich verändert hat und dabei immer stärker von der Rivalität zwischen Dänemark und Schweden geprägt worden ist. Die dabei aufkommenden Präzedenzkonflikte betrafen zuerst die räumliche Dimension der Verhandlungsplätze. Konnten die Reichsräte in den ersten Jahrzehnten nach 1520 zunächst noch an denselben grenznahen Treffpunkten miteinander verhandeln wie zuvor, so waren ihre Monarchen 1524 nur unter großen Schwierigkeiten zu ihrem Treffen in Malmö zu bewegen und vermochten 1541 nicht mehr an den üblichen Treffpunkten Varberg oder Kalmar, sondern nur noch auf der Grenze in Brömsebro zusammenzukommen. Nach dem Nordischen Siebenjährigen Krieg wurden die Bestimmungen des Friedenvertrags von Stettin über die Grenztreffen der Reichsräte fast ausschließlich so ausgelegt, dass die Treffpunkte nunmehr auf der Grenzlinie selbst zu liegen hatten. Seit etwa 1600 verschärfte sich das Verhandlungsklima auf den Grenztreffen selbst: Ab 1601 wurden die Delegationen von Soldaten begleitet, und die Könige erschienen in den Quartieren der Delegierten oder auch am Verhandlungsplatz selbst, um offen oder verdeckt Einfluss auf die Verhandlungen zu nehmen. Das Grenztreffen von 1624 schließlich fand unter mehr oder weniger expliziten Kriegsdrohungen statt.

Die Zuspitzung und das Ende der Grenztreffen zeugen vom allgemeinen Umbruch, der das dänisch-schwedische Verhältnis im 16. und 17. Jahrhundert erfasste. Ebenso wie Ingrid Voss die ostfränkisch-westfränkischen Herrschertreffen des 10. Jahrhunderts noch als Ausdruck einer »Spätphase der fränkischen Geschichte« werten wollte[113], lassen sich die dänisch-schwedischen Grenztreffen von 1520 bis etwa 1600 einer »Spätphase der Unionsbeziehung« zurechnen, in der sich partnerschaftliche und rivalisierende Züge zwischen den skandinavischen Nachbarreichen noch die Waage hielten. Ab etwa 1600 ging diese traditionelle Beziehung verloren und wich einem neuen Verhältnis, in dem sich die frühmodernen Staaten Dänemark und Schweden ab 1650 nur noch als Rivalen gegenüberstanden.

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Anhang

Verhandlungen an und nahe der Grenze zwischen Dänemark und Schweden von 1520 bis 1645: Angeführt werden die Treffpunkte einschließlich der ermittelten Daten für Beginn und Abschluss der Verhandlungen, die gegebenenfalls errichteteten Abschiede und abgeschlossenen Verträge sowie die wichtigste Literatur dazu. * steht für verabredete, aber nicht zustandegekommene Verhandlungen.

Malmö 1524 VIII 24 – IX 4: Rezess von Malmö 1524 IX 1, in Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT I, Nr. 3 A–D, S. 16–25, Hanserecesse III:8, Nr. 811, S. 754–764, Nr. 812, S. 809–825, vgl. Laursen, ebd., S. 14f., Sundberg, Sv. freder och stillestånd 1997, S. 195–197, Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 8–10.

Lödöse 1528 VIII 14 – 21: Rezess von Lödöse 1528 VIII 21, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT I, Nr. 16, S. 76–78, vgl. Laursen, ebd., S. 75f., Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 11f.

Varberg 1530 VII 29 – VIII 8: Rezess von Varberg 1530 VIII 8, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT I, Nr. 20, S. 89–92, vgl. Laursen, ebd., S. 88f., Sundberg, Sv. freder och stillestånd 1997, S. 198, Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 13.

Kopenhagen 1536 XI – XII 3: DNT I, Nr. 45–46, S. 247–250, vgl. Laursen, ebd., S. 173f., Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 21.

Halmstad 1537 IX 10: DNT I, Nr. 50, S. 274–276, vgl. Laursen, ebd., S. 274.

*Malmö/Landskrona/Varberg 1538 Pfingsten: (verabredet Halmstad 1537 IX 10), vgl. Laursen in DNT I, S. 274.

*Nya Lödöse 1540 III: vgl. Laursen in DNT I, S. 309.

Kalmar 1540 X 7 – XI 1: DNT I, Nr. 55 B–D, S. 312–327, vgl. Laursen, ebd., S. 310f., Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 23.

Nya Lödöse 1541 III 6: vgl. Laursen in DNT I, S. 311, 342.

*Kalmar 1541 V 29: vgl. Laursen in DNT I, S. 342f.

Brömsebro (südlich von Kalmar) 1541 V 30, VI 23, VII 20: vgl. Laursen in DNT I, S. 343–344, Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 23f.

Åhus 1541 VIII 15: vgl. Laursen in DNT I, S. 344.

Ronneby 1541 IX ca. 15–21: DNT I, Nr. 57 B, S. 385–400, vgl. Laursen, ebd., S. 345–347.

Brömsebro (südlich von Kalmar) 1541 IX ca. 23: Bündnis von Brömsebro 1541 IX 14 oder 15, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT I, Nr. 57 A, C, S. 348–384, 401–404, vgl. Laursen, ebd., S. 347, Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 24.

*Varberg 1547 VI 24: vgl. Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 173–176.

*Halmstad 1553 VII 29: vgl. Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 205.

Älvsborg (heute im Stadtgebiet von Göteborg) 1554 V: ST IV, Nr. 45, S. 304f., vgl. Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 220–224.

Kopenhagen 1562 I – II: vgl. Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 299f.

Kopenhagen 1562 VIII – XI: vgl. Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 304–306.

*Falkenberg 1567 I 25: vgl. Laursen in DNT II, S. 168.

Roskilde 1568 X 23 – XI 18: Friedensvertrag von Roskilde 1568 XI 18, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT II, Nr. 10, S. 176–185, vgl. Laursen, ebd., S. 170f., Sundberg, Sv. freder och stillestånd 1997, S. 207f., Jensen, Danmarks konflikt 1982, S. 256–266.

Trälshult (östlich von Laholm, zwischen Knäred, Markaryd) 1569 VII 29 – VIII Ende: vgl. Laursen in DNT II, S. 175f.

Avaskär (südlich von Kalmar, Vorgängersiedlung von Kristianopel) 1572 V 15 – 27: DNT II, Nr. 17, S. 298–300, vgl. Laursen, ebd., S. 298, Westling, Sveriges förhållande till Danmark 1919, S. 68f.

Sjöaryd (östlich von Laholm, zwischen Knäred, Markaryd) 1575 V 24 – VI 1: Abschied von Ulfsbäck 1575 VI 1, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT II, Nr. 22 A–B, S. 354–359, vgl. Laursen, ebd., S. 352–354, Westling, Sveriges förhållande till Danmark 1919, S. 98f.

Sjöaryd (östlich von Laholm, zwischen Knäred, Markaryd) 1580 X 1 – 12: Abschied von Ulfsbäck 1580 X 12, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT II, Nr. 28 A–B, S. 505–512, vgl. Laursen, ebd., S. 502–505, Westling, Sveriges förhållande till Danmark 1919, S. 144–146.

Flabäck (zwischen Kungsbacka, Göteborg) 1591 VIII 12–17: Abschied von Flabäck 1591 VIII 17, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT III, Nr. 4 A–B, S. 60–67, vgl. Laursen, ebd., S. 57–59, Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 86f.

Flabäck (zwischen Kungsbacka, Göteborg) 1601 II 9–18: DNT III, Nr. 8 A–B, S. 107–122, vgl. Laursen, ebd., S. 104–107, Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 222–249.

*Sjöaryd (östlich von Laholm, zwischen Knäred, Markaryd) 1601 IX 30: (verabredet Flabäck 1601 II 18) vgl. Laursen in DNT III, S. 176f., Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 266f.

Sjöaryd (östlich von Laholm, zwischen Knäred, Markaryd) 1602 IV 2–7: vgl. Laursen in DNT III, S. 177f., Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 322–331.

Flabäck (zwischen Kungsbacka, Göteborg) 1603 II 10 – IV 6: DNT III, Nr. 12 A–B, S. 188–197, vgl. Laursen, ebd., S. 181–186, Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 405–463.

Sjöaryd (östlich von Laholm, zwischen Knäred, Markaryd) 1612 XI 29 – 1613 I 21: Friedensvertrag von Knäred 1613 I 20, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT III, Nr. 17 A, S. 303–311, vgl. Laursen, ebd., S. 293–302, Sundberg, Sv. freder och stillestånd 1997, S. 228–231, Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 197–218.

Sjöaryd (östlich von Laholm, zwischen Knäred, Markaryd) 1619 II 7 – 12: DNT III, Nr. 20, S. 349f., vgl. Laursen, S. 346–348, Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I S. 322–336.

Halmstad 1619 II 25 – III 2: vgl. Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I S. 339f.

Sjöaryd (östlich von Laholm, zwischen Knäred, Markaryd) 1624 V 21 – VI 29: DNT III, Nr. 34, S. 576–585, vgl. Laursen, ebd., S. 568–576, Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. II S. 286–339.

Ulfsbäck (nördlich von Markaryd) 1629 II 23–26: vgl. Jespersen, Rivalry 1994, S. 151–156, Jespersen, Kongemødet 1982, passim, Schäfer, Zusammenkunft 1901, passim.

Brömsebro (südlich von Kalmar) 1645 II 8 – VIII 13: Friedensvertrag von Brömsebro 1645 VIII 13, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT IV, Nr. 24 C–D, S. 437–475, vgl. Laursen, ebd., S. 423–432, Sundberg, Sv. freder och stillestånd 1997, S. 245–248.

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Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

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ANMERKUNGEN

[*] Bengt Büttner, Dr., Institut für Europäische Geschichte, Mainz.

[1] Voss, Herrschertreffen 1987, S. 200.

[2] Vgl. ebd., S. 36f., 64, 84, 201f.

[3] Ebd., S. 201.

[4] Vgl. Schlögel, Im Raume lesen wir die Zeit 2003; Bachmann-Medick, Cultural Turns 2007; Füssel/Rüther, Einleitung, in: Dartmann, Raum und Konflikt 2004; Marchal, Grenzerfahrung und Raumvorstellungen 1996.

[5] Vgl. Füssel/Rüther, Einleitung, in: Dartmann, Raum und Konflikt 2004, S. 12; Bachmann-Medick, Cultural Turns 2007, S. 288–291.

[6] Vgl. Bachmann-Medick, Cultural Turns 2007, S. 297, 313; Schlögel, Im Raume lesen wir die Zeit 2003, S. 145.

[7] Vgl. Rahn, Grenz-Situationen 1997, bes. S. 179f.; Marchal, Grenzerfahrung und Raumvorstellungen 1996, S. 11–14; Schlögel, Im Raume lesen wir die Zeit 2003, S. 138, 144.

[8] Vgl. Rahn, Grenz-Situationen 1997, S. 178–180, 185f., 200.

[9] Vgl. North, Europa expandiert 2007, S. 277–280; Albrectsen, Konger og krige 2001, S. 173–181, 196–205.

[10] Vgl. North, Europa expandiert 2007, S. 280–282; Riis, Skandinavien 2006, S. 132f.; Nielsen, Rigsråd 1969, in: Brandt, Von der Adelsmonarchie zur königlichen Eingewalt 1990, S. 43f.

[11] Vgl. Albrectsen, Konger og krige 2001, S. 180, 197, 205–208.

[12] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 50–60.

[13] Vgl. Albrectsen, Konger og krige 2001, S. 203–205.

[14] Rezess von Lödöse 1528 VIII 21, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT I, Nr. 16, S. 76–78. – Bündnis von Stockholm 1534 II 2, gedruckt in: DNT I, Nr. 34 A, S. 175–185. – Bündnis von Brömsebro 1541 IX 14 oder 15, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT I, Nr. 57 A, S. 348–384, vgl. Frandsen, Konger og krige 2001, S. 243–250, 260, 267–273, 278–281; Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 1; Büttner, Schiedsspruch oder Krieg 2009, Abs. 15–20.

[15] Friedensvertrag von Stettin 1570 XII 13 (Dänemark, Schweden), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT II, Nr. 13 A, S. 233–260, vgl. Frandsen, Konger og krige 2001, S. 316f.; Tham, Sv. utrikespolitikens historia 1960, S. 49–51; Sundberg, Sv. freder och stillestånd 1997, S. 209–211; Jensen, Danmarks konflikt 1982, S. 326–331.

[16] Vgl. Frandsen, Konger og krige 2001, S. 325–327, 370f. sowie Westling, Sveriges förhållande till Danmark 1919, passim.

[17] Friedensvertrag von Stettin 1570 XII 13 (Dänemark, Schweden), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Art. 24–25, gedruckt in: DNT II, Nr. 13 A, S. 255–257, vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 22–29; Jespersen, Rivalry 1994, S. 144–146; Büttner, Schiedsspruch oder Krieg 2009, Abs. 24–25.

[18] Vgl. Frandsen, Konger og krige 2001, S. 325–327; Lind, Konger og krige 2001, S. 370f.; Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 78–87; Westling, Sveriges förhållande till Danmark 1919, S. 68f., 98–101, 142–148; Büttner, Schiedsspruch oder Krieg 2009, Abs. 26–27.

[19] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 379–383 sowie Palme, Sverige och Danmark 1942, passim.

[20] DNT III, Nr. 8 A–B (1601), S. 107–122, Nr. 12 B (1603), S. 188–196, vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 222–251, 406–463, 519–533.

[21] Friedensvertrag von Knäred 1613 I 20, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT III, Nr. 17 A, S. 303–311, vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 384f.; Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 197–223.

[22] DNT III, Nr. 20 (1619), S. 349f., vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 396f., 402; Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 322–343.

[23] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 361, 393; Tham, Sv. utrikespolitikens historia 1960, S. 154; Zernack, Handelsbeziehungen und Gesandtschaftsverkehr 1993, S. 98f.

[24] DNT III, Nr. 34 (1624), S. 576–585, vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 397f.; Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. II, S. 286–360.

[25] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 416–425; Jespersen, Rivalry 1994, S. 150f.

[26] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 429–432; Landberg, Gyllenstiernas nordiska förbundspolitik 1935, S. 21f.

[27] Beistandsvertrag von Stockholm 1628 I 4 (IV 28), in: DNT IV, Nr. 3, S. 24–30. – Übereinkunft zur Verteidigung der Stadt Stralsund 1628 IX 17, ebd., Nr. 4, S. 39–41, vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 419.

[28] Vgl. Tham, Sv. utrikespolitikens historia 1960, S. 183; Jespersen, Rivalry 1994, S. 151–161; Voges, Kampf 1938, passim.

[29] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 449–452, 457–461; Tham, Sv. utrikespolitikens historia 1960, S. 277–298.

[30] Friedensvertrag von Brömsebro 1645 VIII 13, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT IV, Nr. 24 C, S. 437–463. Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 461–463; Tham, Sv. utrikespolitikens historia 1960, S. 329–333.

[31] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 464, 467; Bregnsbo, Denmark and the Westphalian Peace 1998; Lundkvist, Kriegs- und Friedensziele 1988.

[32] Friedensvertrag von Roskilde 1658 II 26, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT V, Nr. 13 A, S. 228–240. Zu seinen Auswirkungen vgl. die Aufsätze in Magnusson, När sundet blev gräns 2008.

[33] Bündnis von Stockholm 1534 II 2: Art. 18, gedruckt in: DNT I, Nr. 34 A, S. 181. – Bündnis von Kalmar 1540 XI 1: Art. 23, gedruckt in: DNT I, S. 368. – Bündnis von Brömsebro 1541 IX 14 oder 15, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Art. 19, gedruckt in: DNT I, Nr. 57 A, S. 368; vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 14–16; Büttner, Schiedsspruch oder Krieg 2009, Abs. 17, 20.

[34] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 16–18; Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 218–225.

[35] ST III, Nr. 491 (Halmstad 1450), S. 243–247, Bihang XV (Halmstad 1483), S. 678–686. Zur Stadtentwicklung von Halmstad vgl. Andersson, Sjuttiosex medeltidsstäder 1990, S. 38.

[36] Zur Königswahl in Halmstad ST III, ohne Nr. (1436–1438), S. 175, Nr. 491 (1450), S. 243–245. Unionstreffen in Halmstad schlägt ein schwedischer Unionsvorschlag von 1476 vor, vgl. Olesen, Unionskrige og Stændersamfund 1983, S. 381.

[37] ST III, Nr. 544 (Nya Lödöse 1494), S. 426–429, 444f. Anm. (zu Lödöse 1496), Nr. 572 (Varberg 1508), S. 538–541. Zur Stadtentwicklung von (Gamla) Lödöse und Nya Lödöse vgl. Andersson, Sjuttiosex medeltidsstäder 1990, S. 42, 44f.; Ekre, Lödöse 1989; Lundahl, Västergötland 1961, S. 42–46, 192f.; zu Varberg vgl. Andersson, Sjuttiosex medeltidsstäder 1990, S. 39f.; Broberg, Varberg 1982, bes. S. 8.

[38] Zu den Unionstreffen in Nya Lödöse siehe ST III, Bihang XV (1483), S. 685, Nr. 529 (1483), S. 383, sowie den schwedischen Unionsvorschlag 1476, vgl. Olesen, Unionskrige og Stændersamfund 1983, S. 381.

[39] Zu den Machtverhältnissen am Göta-Älv im ausgehenden Mittelalter vgl. Olsson, Göta älvs mynning 1953, S. 49f.

[40] ST II, Nr. 423 (Kalmar 1397), S. 560–567, ST III, Nr. 516 (Kalmar 1472), S. 318–324, Nr. 518 (Kalmar 1473), S. 327–329, Nr. 519 (Kalmar 1474), S. 331–334, Nr. 522a (Kalmar 1476), S. 340–342, Nr. 531 (Kalmar 1484), S. 389–394, Nr. 546 (Kalmar 1495), S. 442f. Zur Stadtentwicklung von Kalmar vgl. Andersson, Sjuttiosex medeltidsstäder 1990, S. 44.

[41] Zu den Verhandlungen in Ronneby 1451, 1453, 1454, 1476 vgl. Olesen, Unionskrige og Stændersamfund 1983, S. 23, 45, 53, 384, zu den Verhandlungen in Åhus 1476 vgl. ebd., S. 376–378. Zur Stadtentwicklung von Ronneby und Åhus vgl. Andersson, Sjuttiosex medeltidsstäder 1990, S. 32f., 37.

[42] ST III, Nr. 567 (Kopenhagen 1504), S. 494–498, Nr. 571 (Kopenhagen 1508), S. 535f., Nr. 574 (Kopenhagen 1509), S. 548–551, Nr. 582 (Kopenhagen 1513), S. 581–584, Nr. 583 (Kopenhagen 1515), S. 585–587. Zur Entwicklung von Kopenhagen vgl. Jørgensen/Klose, Kopenhagen 1982, bes. S. 104f.

[43] ST III, Nr. 580 (Malmö 1512), S. 570–573. Zur Entwicklung von Malmö vgl. Jahnke, Silber des Meeres 2000, S. 146–157.

[44] Rezess von Malmö 1524 IX 4, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT I, Nr. 3 A, S. 16–22. Zu den Verhandlungen siehe Hanserecesse III:8, Nr. 811–812, S. 754–764, 809–825. Vgl. Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 8f.

[45] Bündnis von Stockholm 1534 II 2, gedruckt in: DNT I, Nr. 34 A, S. 175–185. – Vorläufige Ratifikation Christians III. in Stockholm 1535 IX 15, gedruckt in: DNT I, Nr. 34 E, S. 194f., vgl. Albrectsen, Konger og krige 2001, S. 268f.; Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 16–19; Laursen in DNT I, S. 171–173.

[46] Hanserecesse II:6, Nr. 276 (Lübeck 1469), S. 244– 253. – ST III, Nr. 496 (Stockholm 1457), S. 263f., Nr. 513 (Stockholm 1468), S. 296–300, Nr. 515 (in/vor Stockholm 1471), S. 311–314, Nr. 522 (Stockholm 1497), S. 459, Nr. 586 (in/vor Stockholm 1518), S. 590–594.

[47] Vgl. Nielsen/Liedgren, Rigsgrænse 1969, Sp. 199–201; Olsson, Göta älvs mynning 1953, S. 6–9.

[48] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 37f.

[49] Zum ostdänischen Städtewesen allgemein vgl. Johannesson, Skåne, Halland og Blekinge 1981, S. 86–91, 188–193, zum Festungsbau ebd., S. 197–200, 204–206.

[50] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 38f.; Larsson, Värend 1964, S. 229–237.

[51] Vgl. Frandsen, Konger og krige 2001, S. 247; Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 7f.; Laursen in DNT I, S. 15.

[52] Vgl. Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 11; Laursen in DNT I, S. 75.

[53] Vgl. Landberg, Brömsebroförbundet 1925, S. 19; Laursen in DNT I, S. 173.

[54] Vgl. Laursen in DNT I, S. 342–344.

[55] Vgl. ebd., S. 344f.

[56] Darauf deutet zumindest eine von Christian III. unterzeichnete kurze Vertragsversion, datiert auf den 23. September 1541 in Brömsebro, die später keine Ratifikation erlangte: DNT I, Nr. 57 C, S. 401–404.

[57] Bündnisvertrag von Brömsebro 1541 IX 14 oder 15, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Datierung gedruckt in DNT I, Nr. 57 A, S. 384. Die Datierung ist nicht nur fiktiv, sondern außerdem fehlerhaft, denn Exaltatio crucis fällt auf den 14. Sept. und nicht auf den 15.! Vgl. Laursen in DNT I, S. 341 Anm. 1.

[58] Vgl. Jensen, Danmarks konflikt 1982, S. 102, 109–116; Laursen in DNT II, S. 166f.

[59] Vgl. Jensen, Danmarks konflikt 1982, S. 212–214; Laursen in DNT II, S. 168. Zu Falkenberg vgl. Andersson, Sjuttiosex medeltidsstäder 1990, S. 40.

[60] Vgl. Frandsen, Konger og krige 2001, S. 312f.; Jensen, Danmarks konflikt 1982, S. 256–262; Laursen in DNT II, S. 169–171.

[61] Friedensvertrag von Roskilde 1568 XI 18, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT II, Nr. 10, S. 176–185, vgl. Jensen, Danmarks konflikt 1982, S. 262–266.

[62] Friedensvertrag von Roskilde 1568 XI 18, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Art. 18, gedruckt in: DNT II, Nr. 10, S. 182. Vgl. Büttner, Schiedsspruch oder Krieg 2009, Abs. 23.

[63] Vgl. Johannesson, Skåne, Halland og Blekinge 1981, S. 198.

[64] Vgl. Jensen, Danmarks konflikt 1982, S. 269, 274–279.

[65] Vgl. Frandsen, Konger og krige 2001, S. 315f.; Jensen, Danmarks konflikt 1982, S. 313–320, 326–331; Laursen in DNT II, S. 219–231.

[66] Friedensvertrag von Stettin 1570 XII 13, in Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT II, Nr. 13 A, S. 233–260, Art. 24–25 S. 255–257, vgl. Frandsen, Konger og krige 2001, S. 316f.; Sundberg, Sv. freder och stillestånd 1997, S. 209–211; Büttner, Schiedsspruch oder Krieg 2009, Abs. 1, 24.

[67] Vgl. Lundahl, Västergötland 1961, S. 15.

[68] Vgl. Olesen, Unionskrige og Stændersamfund 1983, S. 23; Sundberg, Sv. freder och stillestånd 1997, S. 132. Zu Avaskär vgl. Andersson, Sjuttiosex medeltidsstäder 1990, S. 38.

[69] Vgl. Aktstykker og Oplysninger, Bd. I, S. 163f., 165; Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 525, 527.

[70] Vgl. Schneider, Verträge auf Brücken und Flüssen 1977, bes. S. 5, 13, 21; Voss, Herrschertreffen 1987, S. 85; Rahn, Grenz-Situationen 1997, S. 187–190.

[71] Vgl. Rahn, Grenz-Situationen 1997, S. 199.

[72] Vgl. Aktstykker og Oplysninger, Bd. I, S. 144 Anm.

[73] Hinweise auf Zelte in Trälshult 1569 (Jensen, Danmarks konflikt 1982, S. 275 Anm.), Flabäck 1601 (Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 223 Anm.), Sjöaryd 1619 (Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 332) und Sjöaryd 1624 (Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. II, S. 286).

[74] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 222, 411.

[75] Vgl. Laursen in DNT II, S. 298; Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 86f. Ursprünglich hatten die Dänen sogar in der nächstgrößeren Stadt Varberg verhandeln wollen vgl. Laursen in DNT III, S. 54f.

[76] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 326, 407; Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 329f., 331f.

[77] Vgl. Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 340f.

[78] Vgl. ebd., S. 338–340, 342f.; Laursen in DNT III, S. 344, 349.

[79] Vgl. Frandsen, Konger og krige 2001, S. 325f.; Laursen in DNT II, S. 352f.

[80] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 236f., 322f., 447–449; Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 202–204, Bd. II, S. 290; Laursen in DNT III, S. 569, 570f.

[81] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 247f.; Büttner, Schiedsspruch oder Krieg 2009, Abs. 28f. Die Vermutung, Christian habe die Schiedsverhandlungen persönlich leiten wollen, bei Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 266.

[82] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 255–257, 261–267. Es bleibt unklar, ob Christian für die drei Tage auch am Verhandlungsplatz gewohnt hat, vgl. ebd., S. 266 Anm.

[83] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 267–270.

[84] Vgl. ebd., S. 324; Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 218; Laursen in DNT III, S. 301.

[85] Vgl. Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. II, S. 286f., 290.

[86] Zu den Kompetenzen der Reichsräte auf den Grenztreffen vgl. Jespersen, Rivalry 1994, S. 144–146; Büttner, Schiedsspruch oder Krieg 2009, Abs. 25.

[87] Vgl. Schäfer, Zusammenkunft 1901, S. 42–44.; Tham, Sv. utrikespolitikens historia 1960, S. 182f.; Jespersen, Kongemødet 1982, S. 422f.

[88] Die Chronologie des Treffens wird unterschiedlich berechnet: Während Schäfer den Aufenthalt Christians in Ulvsbäck auf den 22. bis zum 25. Februar datiert, geht Jespersen von einer Dauer vom 23. bis zum 26. Februar aus, vgl. Schäfer, Zusammenkunft 1901, S. 44, 54; Jespersen, Kongemødet 1982, S. 422f. Anm.

[89] Schäfer, Zusammenkunft 1901, S. 51, 53; Jespersen, Kongemødet 1982, S. 425f., 428f., 434.

[90] Vgl. Jespersen, Rivalry 1994, S. 159f.; Jespersen, Kongemødet 1982, S. 435f.; Tham, Sv. utrikespolitikens historia 1960, S. 183f.

[91] Friedensvertrag von Lübeck 1629 V 12_22, in: DNT IV, Nr. 5 B, S. 77–83; vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 423–425.

[92] Vgl. Laursen in DNT III, S. 293. Zum Prestige der ersten Rede vgl. Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 325, Bd. II, S. 325.

[93] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 385; Laursen in DNT III, S. 297.

[94] Vgl. Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. I, S. 325, Bd. II, S. 286.

[95] Vgl. Aktstykker og Oplysninger, Bd. I, S. 435–438, Abschied von Sjöaryd 1624 VI 29, in: DNT III, Nr. 34, Art. I, S. 582f.

[96] Vgl. Aktstykker og Oplysninger, Bd. I, S. 109f.; Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 216, 222.

[97] Vgl. Aktstykker og Oplysninger, Bd. I, S. 110, 113f.; Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 320f.

[98] Vgl. Palme, Sverige och Danmark 1942, S. 395–397.

[99] Vgl. ebd., S. 399–401.

[100] Vgl. Tandrup, Mod triumf eller tragedie 1979, Bd. II, S. 267f., 276f., 284f.

[101] Vgl. ebd., Bd. II, S. 301f., 313.

[102] Vgl. ebd., Bd. II, S. 294, 300, 306f., 307f., 317, 324.

[103] Vgl. ebd., Bd. II, S. 304, 312, 314–317, 328f.

[104] Vgl. ebd., Bd. II, S. 314, 318, 333.

[105] Beistandsvertrag von Stockholm 1628 I 4 (IV 28), in: DNT IV, Nr. 3, S. 24–30. – Übereinkunft zur Verteidigung der Stadt Stralsund 1628 IX 17, ebd., Nr. 4, S. 39–41, vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 419; Laursen in DNT IV, S. 16–24, 32–39.

[106] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 461; Laursen in DNT IV, S. 423f.

[107] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 462; Laursen in DNT IV, S. 424, 428, 484f.

[108] Friedensvertrag von Brömsebro 1645 VIII 13, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT IV, Nr. 24 C, S. 437–463. – Handels- und Zollvertrag von Kristianopel 1645 VIII 13, in: DNT IV, Nr. 25 A, S. 487–493, zur Unterzeichnung vgl. Laursen, ebd., S. 431f., 486; Sundberg, Sv. freder och stillestånd 1997, S. 348. Der Ort der Vertragsunterzeichnung wird bis heute in Erinnerung gehalten und abgebildet bei Johannesson, Halland og Blekinge 1981, S. 215.

[109] Bjerg/Frantzen, Danmark i krig 2005, S. 109–131; Ericson Wolke, Tåget 2008, passim.

[110] Friedensvertrag von Roskilde 1658 II 26, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT V, Nr. 13 A, S. 228–240. – Friedensvertrag von Kopenhagen 1660 V 27, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 21.12.2009). Gedruckt in: DNT V, Nr. 21 A, S. 359–376.

[111] Vgl. Busch, Krieg – Krise – Absolutismus 2002, passim.

[112] Vgl. Lind, Konger og krige 2001, S. 361, 393; Tham, Sv. utrikespolitikens historia 1960, S. 154; Zernack, Handelsbeziehungen und Gesandtschaftsverkehr 1993, S. 98f.

[113] Voss, Herrschertreffen 1987, S. 201.



ZITIEREMPFEHLUNG

Bengt Büttner, »an beider reiche grentzen oder sonst einem gelegenen ort« – die dänisch-schwedischen Grenztreffen im 16. und 17. Jahrhundert, in: Martin Peters (Hg.), Grenzen des Friedens. Europäische Friedensräume und -orte der Vormoderne, Mainz 2010-07-15 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beiheft online 4), Abschnitt 84–110.
URL: <http://www.ieg-mainz.de/vieg-online-beihefte/04-2010.html>.
URN: <urn:nbn:de:0159-2008061836>.

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