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Anuschka Tischer *
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Gliederung:
Anmerkungen
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Text:
Friedensverträge bieten, vielleicht mehr als jede andere Quellengattung, vielfältige Betrachtungsmöglichkeiten: Man kann einen Friedensvertrag nach bestimmten Formen[1] untersuchen oder nach dem Inhalt. Man kann nach der durch ihn geschaffenen Situation fragen oder nach seiner Bedeutung für die zukünftige Entwicklung. Man kann einen Friedensvertrag als einen Punkt in der Entwicklung des Völkerrechts begreifen, das sich gerade in der Frühen Neuzeit ganz wesentlich aus Friedensverträgen konstituierte. Friedensverträge schaffen etwas Neues und werden deshalb nicht selten analysiert als der Beginn einer historischen Entwicklung. Zunächst aber sind sie der Endpunkt einer Ereignisreihe, nämlich eines Krieges und das heißt auch: der Endpunkt komplexer Entscheidungsfindungen und Kommunikationsprozesse. Ein Friedenvertrag steht zunächst einmal im Rahmen der Entstehungs– und Entwicklungsgeschichte des Krieges, den er beendet: Am Beginn eines Krieges steht eine Kriegseröffnung, idealtypisch eine Kriegserklärung, es gibt einen Kriegsgrund, einen Kriegsverlauf und schließlich Friedensverhandlungen. Der Friedensvertrag ist der Kulminationspunkt all dessen.
Wie aber findet sich diese Entwicklung im Friedensvertrag wieder bzw. welche unterschiedlichen Faktoren beeinflussen überhaupt die Entstehung eines Friedensvertrages? Wären zum Beispiel vom Dreißigjährigen Krieg nur zwei Quellen überliefert, zum einen ein Bericht über den Prager Fenstersturz, zum anderen der Westfälische Friedensvertrag[2], welche Schlüsse könnten Historiker daraus ziehen? Der Westfälische Friedensvertrag bliebe natürlich ein Fundament für die weitere Entwicklung Europas. Was aber sagt er eigentlich selbst über seine Entstehung aus? Zweifellos wäre es problematisch, zwischen den beiden exemplarisch benannten Quellen überhaupt einen Zusammenhang herzustellen, wären sie die beiden einzigen Relikte des Dreißigjährigen Krieges. Lediglich die häufige Erwähnung des motus Bohemiae in den Friedensverträgen als zeitlichem Bezugspunkt ließe ahnen, dass dieses Ereignis eine Fülle von anderen Konflikten ausgelöst hat. Böhmen selbst ist in den Friedensverträgen nur noch mit einigen konfessionellen Spezialklauseln erwähnt.[3] Die Verträge bestehen ansonsten aus zahlreichen anderen Punkten, die mit Böhmen nichts zu tun haben. Wohl kein anderer Krieg der Frühen Neuzeit hat eine derartige Eigendynamik entwickelt wie der Dreißigjährige Krieg. Der Kreis der Kriegführenden weitete sich immer weiter aus, so dass der Konflikt schließlich ein gesamteuropäischer und ansatzweise sogar globaler war.
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Die meisten Kriegsparteien besaßen keine wirklich klar definierten Kriegsziele. Es gab im Dreißigjährigen Krieg kaum formgerechte Kriegserklärungen.[4] Die böhmischen Stände wählten mit dem Fenstersturz die symbolische Kommunikation der Kriegseröffnung, durch die naturgemäß keine Kriegsgründe und Kriegsziele dargelegt wurden. Nach der klassischen Definition in Thomas von Aquins Summa Theologiae 2, 2 bedurfte der gerechte Krieg neben der causa iusta und intentio recta als drittem grundlegendem Kriterium der auctoritas principis, so dass folglich die böhmischen Stände einen Krieg überhaupt nicht hätten erklären können, weil sie nicht Inhaber der höchsten Autorität waren. Die mustergültigste Kriegserklärung aus der Epoche des Dreißigjährigen Krieges ist die Ludwigs XIII. von 1635[5], die sich allerdings nur gegen Spanien richtete. Gegenüber dem Kaiser vermied Frankreich eine Kriegserklärung. Mit dem Reich wiederum sahen sich französische Politiker nach eigenem Verständnis ohnehin nie im Krieg, sondern geradezu für das Reich, bildete doch die Gefangennahme des Kurfürsten von Trier den offiziellen Grund der französischen Kriegserklärung an Spanien. Der Kaiser vermied seinerseits bewußt eine Kriegserklärung an Frankreich. 1636 ging lediglich ein Kriegsmanifest heraus und dieses nicht im Namen des Kaisers, sondern des Königs von Ungarn und Böhmen, des späteren Kaisers Ferdinand III.[6] Gustav II. Adolf von Schweden publizierte erst nach seiner Invasion in das Reich 1630 ein Kriegsmanifest[7], das völkerrechtlich nicht als Kriegserklärung galt. Kaiser Ferdinand II. und die Reichsstände sahen sich darauf hin zwar mit Schweden im Krieg, monierten aber, dass dieser ohne offizielle Eröffnung begonnen wurde.[8] Formelle Erklärungen und Gegenerklärungen gab es auch im kaiserlich–schwedischen Krieg nicht.
Der Westfälische Frieden ist damit ein Friedensvertragswerk zwischen Mächten, die es vermieden hatten, sich überhaupt den Krieg zu erklären, nämlich zwischen Kaiser und Reich auf der einen, Frankreich und Schweden auf der anderen Seite. Damit fiel vorab, vor Beginn der militärischen Auseinandersetzung, ein Kommunikationsprozess weg, der zum gerechten Krieg eigentlich dazu gehörte, nämlich der Austausch der gerechten Gründe. Es fehlten offizielle Zielvorgaben der Kriegsparteien, auf die der Gegner reagieren konnte und deren Entscheidung sich im Friedenvertrag hätte niederschlagen können. Es gab im Dreißigjährigen Krieg überhaupt relativ wenige klassische gerechte Kriegsgründe. Der Kaiser verbat sich ausdrücklich das Eingreifen Schwedens und Frankreichs im Reich und verstand sich als Angegriffener und also in einem gerechten Verteidigungskrieg. Der Kaiser aber konnte sich politisch und militärisch nicht gegen Frankreich und Schweden durchsetzen und seine Interpretation des Krieges war folglich nicht die, welche die Westfälischen Friedensverträge prägte. Was aber intendierten Schweden und Frankreich mit ihrem Eingreifen und wie begründeten sie es?
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Das schwedische Kriegsmanifest von 1630 argumentierte mit einer allgemeinen Sicherheitsbedrohung durch den Kaiser.[9] Gustav II. Adolf untermauerte diese Bedrohung mit diversen unfreundlichen Akten des Kaisers, die der schwedischen Invasion vorausgegangen seien. Zwar unterstellte er damit, dass er längst den Grund zu einem gerechten Krieg gehabt habe, doch benannte er keine der kaiserlichen Handlungen als konkreten Kriegsgrund. Tatsächlich hätte kaum eine davon alleine einen völkerrechtlich stichhaltigen Kriegsgrund abgegeben. Als Anlaß zur Invasion benannte Schweden die Belagerung Stralsunds durch Wallenstein: Hilfe für einen schwächeren Verbündeten, der sich selbst nicht schützen konnte, war ein klassischer gerechter Kriegsgrund. Reichsrechtlich konnte man jedoch diskutieren, ob ein auswärtiger Fürst einer Stadt des Reiches gegen die kaiserliche Armee beistehen durfte, um so mehr, als es sich um keine reichsunmittelbare Stadt handelte. Pärtel Piirimäe argumentiert bei seiner Analyse des schwedischen Manifests deshalb sogar, Gustav II. Adolf habe sein Eingreifen rechtfertigen wollen, aber das Wort Krieg dabei vermieden, eben weil die Rechtslage dürftig gewesen sei.[10]
Stralsund aber spielte im Folgenden keine Rolle zwischen den Kriegsparteien mehr. Die Stadt durfte zwar aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu Schweden eine eigene Delegation zum Westfälischen Friedenskongreß senden[11], findet sich im Osnabrücker Friedensvertrag gerade nur noch insofern wieder, als sie zusammen mit Vorpommern an Schweden fiel. Gustav II. Adolf hatte im Übrigen bereits vor 1630 deutlich gemacht, dass er deutsche Seehäfen zu erwerben wünschte[12], wovon im Kriegsmanifest 1630 keine Rede war. Nach der erfolgreichen Invasion in Deutschland erhob Schweden unmittelbar territoriale Forderungen, die sich bis in den Friedensvertrag durchhielten.[13]
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Frankreich dagegen hatte das Elsaß zwar sogar schon vor seiner Kriegserklärung an Spanien besetzt, dies aber als Protektionsmaßnahme deklariert.[14] Territoriale Expansionsabsichten leugnete die französische Politik und baute so selbst eine Erwartungshaltung der Reichsstände auf, aufgrund derer es für die französischen Diplomaten beim Westfälischen Friedenskongreß dann problematisch wurde, territoriale Forderungen offen auszusprechen und Satisfaktionsverhandlungen zu beginnen.[15] Der gerechte Grund, den Frankreich in der Kriegserklärung von 1635 benannt hatte, war die spanische Gefangennahme des Kurfürsten von Trier. Seine Freilassung aus mittlerweile kaiserlicher Gefangenschaft blieb eine französische Forderung. Bereits in der französischen Instruktion zum Westfälischen Frieden nahm sie allerdings keine zentrale Rolle mehr ein.[16] 1645 wies die Regierung ihre Delegation an, die Freilassung keinesfalls zur Verhandlungsbedingung aufzubauen.[17] Diese revidierten daraufhin ihre erste Kongreß–Proposition dahingehend, dass die Freilassung zwar noch gefordert wurde, nicht mehr aber Vorbedingung für Verhandlungen war.[18] Als Philipp von Sötern noch im selben Jahr freikam[19], war dies für Frankreich keineswegs das Ende des Krieges. Im Münsteraner Friedensinstrument sind dann verbliebene einzelne Restitutionen der Güter des Kurfürsten erwähnt.[20]
Wie beim schwedischen Kriegseintritt, so spielte auch beim französischen vorrangig die Bedrohung der Sicherheit durch die Habsburger eine Rolle. Frankreich stellte dies nicht in den Mittelpunkt der Argumentation, aber intern war es für Ludwig XIII. das ausschlaggebende Argument für den Krieg:[21] Der König rechnete früher oder später mit einem habsburgischen Angriff und wollte Spanien lieber angreifen als angegriffen zu werden.
Angst war somit ein Faktor in diesem Krieg, ein Begriff den die Kriegsrechtslehre, wie Antje Oschmann herausgearbeitet hat, nicht als Kriegsgrund zuließ.[22] Aus Angst oder Bedrohung leiteten sich aber auch keine klar benennbaren Ziele am Kriegsbeginn ab. Das formulierte Ziel war der »gute Frieden«, ein Ziel, das ohne konkrete Vorgaben vieles bedeuten konnte. Sicherheit – Assekuration – war das Schlagwort, das in den Verhandlungen eine zentrale Rolle spielte. Es spiegelt eben jenes Unsicherheitsgefühl wider, das Schweden und Frankreich bei Kriegseintritt formulierten.[23] Assekuration, das war für Schweden insbesondere die Sicherung der konfessionellen Verhältnisse, die sich in den zahlreichen religionsrechtlichen Bestimmungen des Westfälischen Friedens niederschlugen. Assekuration, das war für Frankreich und Schweden eine Stärkung der Rechte der Reichsstände und eine Schwächung der kaiserlichen Stellung. In den Friedensinstrumenten findet sich das wieder in der Festschreibung des Bündnisrechts der Reichsstände oder in Beschränkungen des Kaisers, zum Beispiel in seinem Recht über Krieg und Frieden.[24] In Frankreich hatte man noch weitergehende Forderungen erwogen: 1635 schwebte den französischen Politikern sogar der Ausschluß der Habsburger vom Kaisertum vor. Zehn Jahre später forderten sie noch ein Verbot der Kaiserwahl vivente imperatore. Dafür gab es aber weder bei den Schweden noch im Reich Unterstützung, die französische Politik setzte sich mit dieser Forderung vielmehr sogar dem Vorwurf aus, die deutsche Libertät, die zu verteidigen sie angetreten war, beschneiden zu wollen.[25]
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Die tatsächlich durchgesetzten reichsrechtlichen Bestimmungen des Westfälischen Friedensvertrages aber kamen dem Sicherheitsbedürfnis der anti–habsburgischen Koalition und vieler Reichsstände entgegen. Es wäre dennoch völkerrechtlich und politisch undenkbar gewesen, dass Schweden oder Frankreich ihren Kriegseintritt 1630/35 mit der Notwendigkeit begründet hätten, die Reichsverfassung zu präzisieren oder zu modifizieren. Bis heute gehen die Urteile darüber auseinander, ob das Eingreifen der auswärtigen Mächte einen Konflikt löste, der mit den Mitteln der Reichsverfassung nicht mehr zu lösen war[26], oder ob die Einladung der Reichsstände durch Frankreich und Schweden eine dem Reichsrecht zuwiderlaufende Versammlung der Stände in Westfalen auslöste[27] und also dem folgenden Kongreßgeschehen zunächst der Bruch des Reichsrechts voraus ging.
Ziel der französischen Kongreßpolitik war es zunächst auch, die Sicherheit in Europa durch die Gründung von Ligen zu verbessern. In der französischen Politik allerdings überlagerten sich während des Kongresses zunehmend Assekuration und Satisfaktion, die in der schwedischen von Kriegsbeginn an zusammen existiert hatten. Satisfaktion war nach dem Verständnis der Sieger die Kompensation für die Ausgaben, die sie gehabt hatten, um die deutsche Freiheit gegen Habsburg zu verteidigen. Der Erwerb von Territorium im Reich diente aber auch zugleich der weiteren Absicherung gegen das Haus Habsburg. Territorialerwerb ersetzte für Frankreich dann zunehmend andere Assekurations–Strategien. Was bei Richelieu noch der Erwerb sogenannter Pforten und Passagen in Kombination mit anderen Sicherheitsmaßnahmen gewesen war, wurde in der französischen Kongreßpolitik geostrategische Expansion.[28]
Damit ist ein weiterer Punkt angesprochen, der die Formulierung der Friedensverträge beeinflußte: der Wandel der Politik bis hin zu den verschiedenen Entwicklungsalternativen der Friedens–Diplomatie selbst. Es ist natürlich zunächst die Entwicklung der militärischen Situation, welche dem Friedensvertrag zugrunde lag:[29] Nur ein militärischer Sieger konnte Forderungen stellen und durchsetzen. Es war aber eine politische Entscheidung, den Krieg zu beginnen und den Frieden zu schließen. Zwischen Kriegsbeginn und Friedensschluß lagen Herrschaftswechsel, innere Machtwechsel, zum Teil Generationenwechsel. Ausgenommen Maximilian von Bayern gab es wenige Politiker, die sowohl den Eintritt in den Dreißigjährigen Krieg als auch den Friedensschluß verantworteten, und selbst in der bayrischen Politik gab es Entwicklungen.[30] Die Ziele Kurwürde und Oberpfalz standen allerdings bei Kriegseintritt fest und fanden sich dann im Friedensvertrag wieder. Somit ist die Pfalzfrage die wahrscheinlich einzige Konstante, die sich vom Kriegsbeginn über 30 Jahre hinweg bis in die Westfälischen Friedenverträge hinein zog.
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In der politischen Führung anderer Kriegsparteien kam es, anders als in Bayern, zu Veränderungen: Frankreich wie Schweden vollzogen im Krieg den Übergang zu Regentschaftsregierungen. Mit Gustav II. Adolf, Ludwig XIII. und Kardinal Richelieu starben die Architekten der Politik des Kriegseintritts. Mazarin setzte in Frankreich Grundlinien der Politik Richelieus fort. Dennoch wissen wir nicht, ob relevante Punkte der Westfälischen Friedensverträge nicht vielleicht anders ausgesehen hätten, wären sie unter Richelieus politischer Führung verhandelt worden. So gab zum Beispiel Mazarin den Gedanken auf, Sicherheit durch politische Ligen erreichen zu wollen, der bei Richelieu noch eine zentrale Rolle gespielt hatte.[31] Die Inhalte und Formulierungen der Westfälischen Friedensverträge waren also selbst aus der Politik der Sieger heraus nicht zwingend. An einzelnen Sachverhalten des Kongresses soll im folgenden exemplarisch gezeigt werden, dass um die Formulierung der Verträge keineswegs nur zwischen den Kriegsparteien selbst gerungen wurde: Die Ergebnisse des Kongresses und damit der Inhalt der Verträge waren in manchem kontingent und nicht allein durch den Verlauf des Krieges und die Politik der Sieger bestimmt.
Der Kongreß entfaltete eine Eigendynamik. Der politische Kongreß war ein der Form und der Qualität nach neues Phänomen. Sein Zustandekommen war bereits ein Ergebnis des Dreißigjährigen Krieges. Der Kaiser hatte eine andere Art von Friedensgesprächen gewollt, und der Kölner Kongreß scheiterte an unterschiedlichen Vorstellungen über die Form der Verhandlungen. Wenn Ferdinand III. schließlich der Einladung aller Stände nach Westfalen zustimmte, so zeichnete sich ein Ergebnis des Dreißigjährigen Krieges – die Einbeziehung der Stände in die aktuellen Entscheidungen und die Festschreibung ihrer Beteiligung an Reichsangelegenheiten für die Zukunft – bereits vor Unterzeichnung des Friedensvertrages deutlich ab.[32] Darüber hinaus konnte bei der Vielfalt der Verhandlungen jedes Ergebnis andere Verhandlungen fundamental beeinflussen: Die Abtretung des Elsaß durch Habsburg erleichterte die Souveränität der Eidgenossenschaft, weil die geostrategischen Interessen der Habsburger sich änderten.[33] Der Abschluß des spanisch–niederländischen Friedens entlastete die Spanier von erheblichem Druck in den französischen Verhandlungen. Sie sahen sich nun nicht mehr einem starken Militärbündnis gegenüber, sondern einem isolierten Gegner, dessen hohe Forderungen zu erfüllen sie dann nicht mehr bereit waren, so dass die Verhandlungen scheiterten.
Der Kongreß entfaltete aber noch weitere Eigendynamik: Erstmals waren jahrelang hochrangige Vertreter zahlreicher europäischer Mächte an einem Ort präsent. Dies bot nie dagewesene Möglichkeiten, offene Rechtsfragen zu klären oder Prätentionen vorzutragen, auch solche, die mit dem Dreißigjährigen Krieg eigentlich nichts zu tun hatten. So datiert eben die Souveränität der Schweiz mit dem Westfälischen Frieden. Einen Vertreter zum Kongreß hatte eigentlich nur die Stadt Basel entsandt, gegen die beim Reichskammergericht Prozesse anhängig waren. Basel war der Eidgenossenschaft erst 1501 beigetreten, als dieser die Exemtion vom Reichskammergericht durch Kaiser Maximilian I. bereits zugestanden worden war. Deshalb war strittig, ob auch Basel exemt war. Die Stadt wollte diese Frage nun auf dem Kongreß für sich klären lassen, wobei es offensichtlich war, dass die Problematik mit dem Dreißigjährigen Krieg in keinem Zusammenhang stand.[34] Der französische Prinzipalgesandte Longueville, Souverän von Neuchâtel, einer der Eidgenossenschaft zugewandten Grafschaft, förderte wohlwollend die Entsendung des Bürgermeisters Wettstein und unterstützte ihn am Kongreß.[35] Wettstein erreichte so die Exemtion Basels, die mit der Exemtion der gesamten Eidgenossenschaft in den Westfälischen Frieden aufgenommen wurde[36] und damit vom Reich und international offiziell anerkannt war. Inhaltlich stand dieser Punkt des Westfälischen Friedens nicht im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen, und weder Basel noch die sonstige Eidgenossenschaft waren Kriegsparteien. Wettstein und die Eidgenossenschaft hatten dieses umfassende vertragsrechtliche Ergebnis nicht einmal als diplomatisches Ziel intendiert.
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Ein weiteres Beispiel für die Eigendynamik des Kongresses und ihren Niederschlag in den Friedensverträgen ist die Auslösung jener Ämter der Bergstraße, welche Kurmainz 1463 an Kurpfalz verpfändet hatte.[37] Kurfürst Friedrich verweigerte eine Auslösung. Nach seiner Exilierung besetzte Mainz 1623 die Bergstraße. Kurmainz war kein militärisch relevanter Parteigänger des Kaisers und die Bergstraße kein zentraler oder eigentlicher Streitpunkt im Dreißigjährigen Krieg. Auf dem Westfälischen Friedenskongreß jedoch wurde die Bergstraße zusammen mit allen offenen Rechtsfragen verhandelt. Die Friedensverträge restituierten sie dem Kurfürsten von der Pfalz.[38] Sie bestätigten aber auch das Recht von Kurmainz, das Pfand wieder auszulösen, was Kurfürst Philipp von Schönborn alsbald tat.
Auf dem Kongreß wurden schließlich sogar Fragen verhandelt, die mit dem Dreißigjährigen Krieg nicht einmal mittelbar zu tun hatten. So versuchte die Stadt Magdeburg, ihre Anerkennung als Freie Reichsstadt zu erlangen, wofür es keinerlei Grundlage gab.[39] Das Anliegen wurde zwar abgewiesen, Otto Gericke[40] erreichte aber immerhin, dass ein angebliches Privileg Kaiser Ottos I. von 940 im IPO[41] bestätigt wurde, für dessen Existenz es de facto keine Beweise gab. Dieser Punkt im Friedensvertrag geht allein zurück auf Gerickes gute Kontakte zu Schweden und auf seine äußerst hartnäckige Diplomatie.
Die Diplomatie nämlich spielte bei der Formulierung der Friedensverträge eine wesentliche Rolle und mit ihr die ganze Palette von Faktoren, welche die Diplomatie beeinflußten. Viele der Diplomaten des Westfälischen Friedenskongresses waren hochrangige Politiker. Sie waren nicht ausführende Organe, sondern Mitgestalter der Außenpolitik. Und außenpolitische Differenzen gab es nicht nur zwischen Kriegsgegnern: Frankreich verdankte seine führende Rolle im Dreißigjährigen Krieg vornehmlich seinem erfolgreichen Bündnissystem, doch hatte es mit seinen Bündnispartnern, ausgenommen die Gegnerschaft zu Habsburg, wenig politische oder weltanschauliche Gemeinsamkeit.[42] Offen zutage trat dies auf dem Friedenkongreß, als die unterschiedlichen Forderungen an das Haus Habsburg und seine Parteigänger präsentiert wurden. Schwedens konfessionelle Forderungen trafen das katholische Selbstverständnis der französischen Könige im Kern. In der französischen Politik war umstritten, wie man damit umgehen sollte. Letztlich entschied man sich für eine pragmatische Unterstützung der schwedischen Politik im Rahmen des Bündnisses. Wie sich ein offensives Auftreten Frankreichs gegenüber Schweden ausgewirkt hätte, bleibt für den Historiker ebenso der Spekulation unterworfen wie es für die Entscheidungsträger der französischen Politik der Fall war. Angesichts der militärischen Dominanz Schwedens hätte Frankreich kaum eine Revision der schwedischen Politik erzwingen können. Eventuell hätte Frankreich durch ein offenes Auftreten eine Stärkung der schwedischen Friedenspartei um die junge Königin Christina und auf diesem Wege eine Revision der schwedischen Politik erreicht. Oder aber Schweden hätte genau im Gegenteil seine Unterstützung für die französischen Territorialforderungen entziehen können, eine Befürchtung die in der französischen Politik schließlich den Ausschlag gab. Bei vielen Reichsständen gab es keine Bedenken gegen eine Territorialsatisfaktion der Kronen, wohl aber gegen die Dismembrierung dieser Gebiete vom Reich, die Frankreich – anders als Schweden – für seine Territorialerwerbungen betrieb und seine Satisfaktionsverhandlungen damit zusätzlich belastete. Es war also keineswegs so, dass die Formulierungen der Westfälischen Friedensverträge den Besiegten von den Siegern schlicht diktiert worden wären. Obwohl es relative eindeutige Gewinner und Verlierer dieses Krieges gab, spielten neben einer geschickten Kongreßpolitik der militärisch Besiegten zudem die fragilen Beziehungen der militärischen Sieger untereinander eine Rolle.
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Deutlich zeigt sich dies auch am Beispiel Hessen–Kassels.[43] Hessen–Kassel war eine der stärksten Militärmächte des Reiches, siegreiche Großmacht des Dreißigjährigen Krieges aber war es durch sein Bündnis mit Schweden und Frankreich. Dank deren Unterstützung erreichte es, dass seine Auseinandersetzung mit Darmstadt um das Marburger Erbe quasi als Satisfaktion behandelt wurde. Darmstadt mußte sich mit Hessen–Kassel arrangieren, trotz Verstößen Hessen–Kassels gegen das Marburger Testament und trotz eines Urteils des Reichshofrats. Dieser Streit wurde nicht als Rechtsstreit entschieden, sondern durch die politisch–militärische Situation, und der Vertrag zwischen Kassel und Darmstadt wurde den Westfälischen Friedensverträgen inkludiert.[44] Die französischen Politiker hegten große Sympathie für das calvinistische Hessen–Kassel und standen seiner umfangreichen Satisfaktion positiv gegenüber. Im Fall des lutherischen Marburg bereitete ihnen dies keine Probleme. Anders war dies bei den Forderungen Landgräfin Amalie Elisabeths gegen die besetzten Diözesen Münster und Paderborn und die Abtei Fulda, allesamt katholische Kerngebiete. Gegenüber diesen Ansprüchen setzten konfessionelle Grundprinzipien der französischen Verbündeten sich schließlich doch gegen den Satisfaktionsanspruch und die realen militärischen Eroberungen des Mit–Siegers durch und zwar obwohl Frankreich einer Satisfaktion Hessen–Kassels eigentlich aufgeschlossen gegenüber stand. Hessen–Kassel restituierte mit dem Westfälischen Frieden seine Eroberungen in Münster, Paderborn und Fulda.[45]
Neben den divergierenden Interessen der Bündnispartner beeinflussten schließlich auch unterschiedliche politische Strömungen und Klientelpolitik in den Siegerstaaten selbst die Friedensdiplomatie. In Schweden stand auf der einen Seite die Partei um die erst seit 1646 volljährige Königin Christina, die ihre königliche Autorität auszubauen suchte und friedens– und kompromißbereiter war als der langjährige Regent Axel Oxenstierna. Auf dem Friedenskongreß war die eine Partei vertreten durch Johann Adler Salvius, die andere durch Oxenstiernas Sohn Johan.[46] Der Zusammenhang zwischen schwedischer Innen– und Kongreßpolitik ist bisher nicht aufgearbeitet worden. Die Differenzen und ihre möglichen Implikationen für die Friedensverträge waren aber schon für die Zeitgenossen offensichtlich. Frankreich versuchte vorsichtig, die Friedenspartei zu stärken. Der schwedische Gesandte Salvius wollte die französischen Kollegen dazu bewegen, offen zu intervenieren, was aber, wie bereits ausgeführt, den französischen Politikern letztlich zu prekär war.[47]
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Noch deutlicher sind die Auswirkungen innenpolitischer Kämpfe auf die möglichen Inhalte des Friedensvertrages in der französischen Kongreßpolitik:[48] Während der Regentschaftsregierung Annas von Österreich kämpften unterschiedliche Fraktionen um die Gestaltung der Politik, Kämpfe die kurz nach Unterzeichnung der Friedensverträge in der Fronde eskalierten. Die drei Gesandten beim Westfälischen Frieden standen jeder für eine andere Politik. Vor allem Claude d'Avaux und Abel Servien stritten um konträre Friedensbedingungen. Kardinal Mazarin aber hatte nicht nur eine fragile Position in Paris, er hatte aber auch in manchem keine konkreten Vorstellungen, wie die Politik Richelieus in den Friedensverträgen umzusetzen war, und verließ sich in hohem Maße auf den Rat der Diplomaten. Servien war nicht bloß Exponent, sondern Mitautor des neuen expansiven Konzepts, d'Avaux dessen erklärter Gegner, der explizit davor warnte, mit immer weiterer territorialer Ausdehnung die politischen Fehler der Spanier zu wiederholen.[49] Besonders deutlich zeigt sich das an jenem Friedensvertrag, der nicht zustande kam, nämlich zwischen Frankreich und Spanien. Er wurde trotz intensiver Verhandlungen erst elf Jahre später 1659 geschlossen, hätte aber eigentlich einer der Westfälischen Friedensverträge werden sollen. Ein wesentlicher Punkt, an dem die Verhandlungen sich festfuhren, war die Restitution des Herzogs von Lothringen, die im Pyrenäenfrieden 1659 zugestanden wurde. D'Avaux hatte dafür auch schon in Münster plädiert, Servien aber war strikt dagegen und setzte sich hier durch.[50] Ob ohne Servien in Münster ein französisch–spanischer Friedensvertrag bereits 1648 zustande gekommen wäre, muß dahingestellt bleiben. Ebenso die Frage, wie der französisch–kaiserliche Frieden ausgesehen hätte, wäre er ohne den Unterhändler Servien geschlossen worden, denn für d'Avaux war unter bestimmten Voraussetzungen selbst das Elsaß wieder aufgebbar[51], ja ein Verzicht auf das Elsaß schien ihm angesichts der mit der Herrschaftsübernahme verbundenen Probleme nahezu angeraten.[52] Festzuhalten bleibt, dass sich zentrale Punkte des Westfälischen Friedensvertrages, aber auch das Nicht–Zustandekommen eines französisch–spanischen Vertrages 1648, gar nicht zwingend aus der französischen Politik herleiten. Eine geschlossene französische Politik gab es nicht, sondern es gab verschiedene Optionen, die sich hätten durchsetzen können. Ohne dass die außen– und kriegspolitische Grundsituation eine andere gewesen wäre, hätten somit die Bestimmungen des IPM andere sein können mit nicht absehbaren Folgen für jene zukünftigen Entwicklungen, für die der Westfälische Frieden die Voraussetzung war.
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Am Beispiel des Westfälischen Friedens sind damit einige der wichtigsten Faktoren benannt, welche Friedensverträge beeinflussen: außenpolitische Konzepte, Kriegsziele, militärische Entwicklungen, Innen– und Klientelpolitik, Bündnisse, Diplomatie und schließlich die Menschen selbst, die mit ihrem Handeln und subjektiven Ansichten dahinter stehen. Im Bereich der subjektiven Faktoren gäbe es eine Fülle weiterer, deren Erforschung oft erst am Anfang steht, wie der Faktor der gegenseitigen stereotypen Wahrnehmung, auf dessen Bedeutung für die französisch–spanischen Verhandlungen auf dem Westfälischen Friedenskongreß Michael Rohrschneider hingewiesen hat.[53] Auch der Einfluß von Krankheiten von Diplomaten und Politikern auf frühneuzeitliche Friedensverträge wäre zu thematisieren: Vergleicht man Mazarins auch unter schwerstem innenpolitischem Druck konsequente Haltung in Fragen eines Friedens mit dem Kaiser und Spanien 1648 mit seiner Ungeduld, den französisch–spanischen Frieden elf Jahre später abzuschließen und umzusetzen, so fällt auf, dass es 1659 ein todkranker, von regelmäßigen Krankheitsanfällen geprägter Mann war, der verhandelte.[54] Gerade beim Westfälischen Friedenskongreß, der für viele Unterhändler einen jahrelangen Aufenthalt in der Fremde unter ungünstigen äußeren Bedingungen bedeutete, sind Krankheit und wachsende Melancholie in zahlreichen Gesandten–Biographien nachweisbar[55], ohne dass die Bedeutung dieser Faktoren für die Diplomatie bisher analysiert worden wäre. Schließlich spielten auch Entwicklungen, die von zentraler Bedeutung waren, von den Beteiligten aber nicht beeinflusst werden konnten, eine Rolle beim Zustandekommen oder Nicht–Zustandekommen von Friedensschlüssen und der Formulierung von Verträgen: So war die Möglichkeit einer französisch–spanischen Heirat in den Verhandlungen auf dem Westfälischen Friedenskongreß von Anfang an ein wesentliches Element. Als aber die in Frage kommende spanische Kandidatin Maria Teresa mit dem Tod ihres Bruders 1646 Thronerbin wurde und es bis zur Geburt eines Infanten 1657 blieb, war eine solche Heirat unmöglich. 1659 wurde der französisch–spanische Friede dann tatsächlich doch durch die Vermählung der Infantin mit Ludwig XIV. besiegelt. Die langjährige Unmöglichkeit dieser Eheschließung belastete eindeutig jeden Versuch, zwischen beiden Mächten, Frieden zu schließen[56], und bestätigt so Johannes Burkhardts These von der kriegstreibenden Rolle der frühneuzeitlichen Herrscherdynastien.[57] Zugleich aber können weder die französisch–spanischen Vertragsprojekte vom Westfälischen Friedenskongreß noch der schließlich 1659 zustande gekommene Pyrenäenfrieden inhaltlich ohne Bezug zu dieser – völlig vom Zufall bestimmten – Möglichkeit gesehen werden, war doch die Option auf die spanische Thronfolge eine derart zentrale Aussicht, dass sie Frankreichs andere politische Forderungen maßgeblich beeinflussen konnte.
Die Westfälischen Friedensverträge sind Völkerrechtsdokumente mit weitreichenden Konsequenzen für die weitere Entwicklung. Mit ihnen beginnen Entwicklungen, die in ihnen noch gar nicht intendiert waren und dennoch als "Westfälisches System" ein Schlagwort bis in die gegenwärtige Tagespolitik hinein sind. Darüber sollte man nicht übersehen, dass die Westfälischen Instrumente wie alle Friedensverträge zunächst einmal Quellen individueller menschlicher Geschichte und Ergebnisse hochkomplexer Prozesse der Entscheidungsfindung und Kommunikation sind. Dies fand statt im Rahmen gewisser struktureller Bedingungen und auch langfristiger außenpolitischer Traditionen. Innerhalb dieses Rahmens aber hätte manches anders verlaufen können. Bis zur Unterzeichnung, ja bis zur Ratifikation und Exekution waren die Friedensverträge nicht endgültig. Und es war das Handeln von Individuen, das sie bestimmte. Dieses Handeln war bestimmt von politischen Ideen, um die gerungen wurde. Und es war in letzter Instanz auch mitbestimmt von ganz individuellen menschlichen Faktoren.
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ANMERKUNGEN
[*] Anuschka Tischer, Dr., Seminar für Neuere Geschichte (Frühe Neuzeit), Philipps-Universität Marburg.
[1] Dazu die umfassende Studie von Jörg FISCH, Krieg und Frieden im Friedensvertrag. Eine universalgeschichtliche Studie über Grundlagen und Formelemente des Friedensschlusses (= Sprache und Geschichte 3). Stuttgart 1979.
[2] Editionen der Vertragsinstrumente des Westfälischen Friedens finden sich zusammen mit Editionen der wichtigsten Drucke und Übersetzungen des Friedens auf der Homepage der Acta Pacis Westphalicae: http://www.pax–westphalica.de/ (Letzter Zugriff am 3. Mai 2005).
[3] IPO V,42.
[4] Zu den formalen Kriterien bei Eröffnung eines Krieges in der Frühen Neuzeit siehe Andreas STEINLEIN, Die Form der Kriegserklärung. Eine völkerrechtliche Untersuchung. München/Berlin/Leipzig (Diss.jur. Straßburg) 1917; Anuschka TISCHER, Offizielle Kriegsbegründungen in der frühen Neuzeit – Funktionen, Formen, Inhalte, in: Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit 8,1 (2004), S. 48–54.
[5] Die Erklärung wurde offiziell publiziert in der Gazette de France N° 85 (23. Juni 1635). Zu Inhalt und Bedeutung siehe: Hermann WEBER, Zur Legitimation der französischen Kriegserklärung von 1635, in: Historisches Jahrbuch 108 (1988), S. 90–113.
[6] Das Manifest ist ediert in: Les Papiers de Richelieu. Section Politique Extérieure. Correspondance et Papiers d’État. Empire Allemand, Bd. 3, bearb. von Anja Victorine HARTMANN. Paris 1999, S. 9–11. Vgl. auch Anja Victorine HARTMANN, Von Regensburg nach Hamburg. Die diplomatischen Beziehungen zwischen dem französischen König und dem Kaiser vom Regensburger Vertrag (13. Oktober 1630) bis zum Hamburger Präliminarfrieden (15. Dezember 1641) (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 27). Münster 1998, S. 249–262.
[7] Ediert in: Sigmund GOETZE, Die Politik des schwedischen Reichskanzlers Axel Oxenstierna gegenüber Kaiser und Reich. Kiel 1971, S. 349–365.
[8] C. HALLENDORF / O. S. RYDBERG (Hg.), Sverges Traktater med främmande makter jemte andra dit hörande handlingar. Bd. V,1 (1572–1632). Stockholm 1903, S. 827 ff.
[9] Zur Argumentationsweise des Manifests sowie zu seinem Entstehungshintergrund siehe auch Pärtel PIIRIMÄE, Just War in Theory and Practice: the Legitimation of Swedish Intervention in the Thirty Years War, in: The Historical Journal 45, 3 (2002), S. 499–523.
[10] PIIRIMÄE spricht von »a sort of 'police–action’«, zu der Gustav Adolf seine Invasion deklariert habe; ebd. S. 517.
[11] Herbert LANGER, Die pommerschen Landstände und der Westfälische Friedenskongreß, in: Heinz DUCHHARDT (Hg.), Der Westfälische Friede. Diplomatie – politische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte. München 1998, S. 485–499, hier S. 488.
[12] Sven LUNDKVIST, Die schwedischen Kriegs– und Friedensziele 1632–1648, in: Konrad REPGEN (Hg.), Krieg und Politik 1618–1648. Europäische Probleme und Perspektiven (= Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 8). München 1988, S. 219–240, hier S. 222 f.
[13] Siehe dazu die schwedische Instruktion für den Westfälischen Frieden: Acta Pacis Westphalicae I (Instruktionen), Bd. 1 (Frankreich, Kaiser, Schweden), bearb. von Fritz DICKMANN / Kriemhild GORONZY / Emil SCHIECHE / Hans WAGNER / Ernst Manfred WERMTER. Münster 1962, S. 191–322.
[14] Wolfgang Hans STEIN, Protection Royale. Eine Untersuchung zu den Protektionsverhältnissen im Elsaß zur Zeit Richelieus 1622–1643 (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. 9). Münster 1978.
[15] Anuschka TISCHER, Französische Diplomatie und Diplomaten auf dem Westfälischen Friedenskongreß: Außenpolitik unter Richelieu und Mazarin (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. 29). Münster 1999, S. 234 f.
[16] APW I,1 (wie Anm. 13), S. 72 f. (französische Hauptinstruktion von 1643).
[17] Ludwig XIV. an d’Avaux und Servien, Paris 1645 Januar 1, Acta Pacis Westphalicae II B (Französische Korrespondenz), Bd. 2, bearb. von Franz BOSBACH. Münster 1986, Nr. 1 S. 4.
[18] Druck der revidierten Proposition vom 24. Februar 1645: Johann Gottfried von Meiern, Acta Pacis Westphalicae publica. Oder Westphälische Friedens=Handlungen und Geschichte [...] in einem mit richtigen Urkunden bestärckten Historischen Zusammenhang verfasset und beschrieben. 6 Bd.e. Hannover (Joh. Christoph Ludolph SCHULTZ) 1734–1736 (ND: Osnabrück 1969), Bd. 1, S. 358–360. Zur Revision der Proposition vgl. auch TISCHER, Französische Diplomatie, S. 222–227.
[19] Zur Rolle des Kurfürsten beim Westfälischen Frieden siehe: Karlies ABMEIER, Der Trierer Kurfürst Philipp Christoph von Sötern und der Westfälische Friede (= Schriftenreihe der Vereinigung zu Erforschung der Neueren Geschichte e.V. 15). Münster 1986.
[20] IPM § 8–9.
[21] Vgl. dazu ein Memorandum Ludwigs XIII. von 1634 über Gründe zum Kriegseintritt, das später auch der französischen Kongreß–Instruktion beigefügt wurde; APW I,1 (wie Anm. 13), S. 17–20.
[22] Antje OSCHMANN, Der metus iustus in der deutschen Kriegsrechtslehre des 17. Jahrhunderts, in: Franz BOSBACH (Hg.), Angst und Politik in der europäischen Geschichte (= Bayreuther Historische Kolloquien 13). Dettelbach 2000, S. 101–131.
[23] LUNDKVIST, Die schwedischen Kriegs– und Friedensziele, S. 224 ff.
[24] IPO VIII (= IPM § 62–66).
[25] TISCHER, Französische Diplomatie, S. 230, 234 f und 252.
[26] So Roswitha von KIETZELL, Der Frankfurter Deputationstag von 1642–1645. Eine Untersuchung der staatsrechtlichen Bedeutung dieser Reichsversammlung, in: Nassauische Annalen (Jahrbuch des Vereins für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung) 82 (1971), S. 99–119, hier S. 115–119.
[27] So Winfried BECKER, Der Kurfürstenrat. Grundzüge seiner Entwicklung in der Reichsverfassung und seine Stellung auf dem Westfälischen Friedenskongreß (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. 5). Münster 1973, S. 150.
[28] Dazu insgesamt TISCHER, Französische Diplomatie.
[29] Überraschenderweise ist der konkrete Zusammenhang von militärischer Entwicklung und Kongreßpolitik in den immerhin entscheidenden vier letzten Jahren des Krieges lange kaum untersucht worden; siehe jetzt für die französische Politik: Derek CROXTON, Peacemaking in Early Modern Europe: Cardinal Mazarin and the Congress of Westphalia, 1643–1648. Selinsgrove 1999.
[30] Dieter ALBRECHT, Die auswärtige Politik Maximilians von Bayern 1618–1635 (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 6). Göttingen 1962; ders., Bayern und die pfälzische Frage auf dem Westfälischen Friedenskongreß, in: Heinz DUCHHARDT (Hg.), Der Westfälische Friede. Diplomatie – politische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte. München 1998, S. 461–468; Gerhard IMMLER, Kurfürst Maximilian I. und der Westfälische Friedenskongreß. Die bayerische auswärtige Politik von 1644 bis zum Ulmer Waffenstillstand (= Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. 20). Münster 1992.
[31] TISCHER, Französische Diplomatie, S. 415.
[32] Vgl. dazu oben Anm. 26 und 27.
[33] Franz BOSBACH, Die Eidgenossenschaft in Spannungsfeld der Grossmächte 1646 bis 1648 anhand der "Acta Pacis Westphalicae", in: Marco JORIO (Hg.), Die Schweiz und Europa 1648. Aussenpolitik zur Zeit des Westphälischen Friedens. Zürich 1999, S. 41–56.
[34] Siehe neben der oben zitierten Literatur auch nach wie vor: Frieda GALLATI, Die Eidgenossenschaft und der Kaiserhof zur Zeit Ferdinands II. und Ferdinands III. 1619–1657. Geschichte der formellen Lostrennung der Schweiz vom Deutschen Reich im Westfälischen Frieden. Zürich 1932.
[35] Wettsteins Kongreß–Diarium ist ediert: Johann Rudolf Wettsteins Diarium 1646/47, bearb. v. Julia GAUSS (= Quellen zur Schweizer Geschichte. NF. III. Abteilung. Bd. VIII). Bern 1962. Vgl. zudem: Herbert VIEHL, Die Politik des Basler Bürgermeisters Wettstein in Münster und Osnabrück 1646/47 und die Reichsstände. Diss. Phil. Mainz 1967.
[36] IPM 61 (= IPO VI).
[37] Derek CROXTON / Anuschka TISCHER, The Peace of Westphalia. A Historical Dictionary. Westport/London 2002, S. 28 f.
[38] IPM §15 (= IPO IV,7).
[39] CROXTON / TISCHER, The Peace of Westphalia, S. 114 f.
[40] Seit 1666: Otto von Guericke.
[41] IPO XI,8.
[42] Zur französischen Bündnispolitik während des Westfälischen Friedenskongresses siehe TISCHER, Französische Diplomatie, S. 294–320.
[43] CROXTON / TISCHER, The Peace of Westphalia, S. 105 f. und 125 ff.
[44] IPM § 58 (= IPO XV,13).
[45] IPM §56 (= IPO XV,10–11).
[46] Siehe dazu die – allerdings sehr subjektive – Darstellung des Zusammenhangs innerschwedischer Parteiungen und der Kongreßpolitik bei C. T. ODHNER, Die Politik Schwedens im Westfälischen Friedenscongress und die Gründung der schwedischen Herrschaft in Deutschland. Gotha 1877, S. 136 ff. Zur Rolle von Salvius seine Biographie: Sune LUNDGREN, Johan Adler Salvius. Problem kring freden, krigsekonomien och maktkampen. Lund 1945.
[47] TISCHER, Französische Diplomatie, S. 298 ff. Siehe dazu auch die zahlreichen Berichte der französischen Gesandten im Herbst 1646: Acta Pacis Westphalicae II B (Französische Korrespondenz), Bd. 4, bearb. von Clivia KELCH–RADE / Anuschka TISCHER. Münster 1999, Nrr. 52, 168, 169, 171, 182, 183.
[48] Dazu grundsätzlich TISCHER, Französische Diplomatie; dies., Diplomaten als Patrone und Klienten: der Einfluß personaler Verflechtungen in der französischen Diplomatie auf dem Westfälischen Friedenskongreß, in: Rainer BABEL (Hg.), Le diplomate au travail (= Pariser Historische Studien 65). München 2005, S. 173–197.
[49] D’Avaux an Mazarin, Münster 1646 Juni 13, APW II B 4 (wie Anm. 47), Nr. 8.
[50] TISCHER, Französische Diplomatie, S. 367 ff.
[51] Ebd., S. 147 ff.; 150, 372.
[52] »Une autre raison pour nous desprendre de ce grand amour de l'Alsace est que les François se conduisent mal avec les estrangers dont il n'y a que trop d'exemples, et que dans les païs qui sont esloignés de la cour les gouverneurs et officiers ne tiennent point bon ordre et nous font perdre incontinent l'affection des sujetz et des voisins«. D’Avaux an [Mazarin], 1646 Oktober 23 [Münster], APW II B 4 (wie Anm. 47) Nr. 217.
[53] Michael ROHRSCHNEIDER, Tradition und Perzeption als Faktoren in den internationalen Beziehungen. Das Beispiel der wechselseitigen Wahrnehmung der französischen und spanischen Politik auf dem westfälischen Friedenskongreß, in: Zeitschrift für historische Forschung 29 (2002), S. 257–282.
[54] Daniel SÉRÉ, Les difficultés d'exécution d'un traité: le cas du Traité des Pyrénées, in: Revue d'histoire diplomatique 3 (2000), S. 209–228, hier S. 211.
[55] Eine über die Jahre anwachsende Melancholie, verbunden mit dem vehementen Wunsch nach einem Ende des Kongresses respektive nach der eigenen Abreise zeigte z.B. Servien; dazu sein Schreiben an den französischen Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten, Brienne, vom 24. Oktober 1646: Assemblée Nationale Paris 276 fol. 280–280'; sein Schreiben an seinen Neffen Lionne vom 19. November 1647: Archives du Minstère des Affaires Etrangères Paris, Correspondance Politique Allemagne 103 fol. 215–217; sowie der Hinweis bei TISCHER, Französische Diplomatie, S. 180.
[56] Andrew LOSSKY, Louis XIV and the French Monarchy. New Brunswick (New Jersey) 1994, S. 57 ff.
[57] Johannes BURKHARDT, Die Friedlosigkeit der Frühen Neuzeit. Grundlegung einer Theorie der Bellizität Europas, in: Zeitschrift für historische Forschung 24 (1997), S. 509–574, hier S. 538–541.
ZITIEREMPFEHLUNG
Anuschka Tischer, Vom Kriegsgrund hin zum Friedensschluß: der Einfluß unterschiedlicher Faktoren auf die Formulierung von Friedensverträgen am Beispiel des Westfälischen Friedens, in: Heinz Duchhardt / Martin Peters (Hg.), Kalkül – Transfer – Symbol. Europäische Friedensverträge der Vormoderne, Mainz 2006-11-02 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beiheft online 1), Abschnitt 99–108.
URL: <http://www.ieg-mainz.de/vieg-online-beihefte/01-2006.html>.
URN: <urn:nbn:de:0159-2008031300>.
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